Eine Studie von JPMorgan kam gerade zu dem Ergebnis, dass drei Viertel der Versicherungsmakler der klassischen Lebenspolice keine Perspektiven mehr zubilligen. Für fondsgebundene Policen sowie Förderrenten á la Riester und Rürup sind sie jedoch optimistisch. Wandlungsfähigkeit und neue Hüllen – das unterscheidet die Lebensversicherung von den Dinos, die an ihrer mangelnden Anpassungsfähigkeit zugrunde gingen.
Bleibt die Frage, ob der Herr Kaiser denn auch selbst eine Lebensversicherung hat? Ja sicher, so ein „Pensionsdingens“, das mit 65 ausgezahlt werde, sagt der Herr-Kaiser-Darsteller, natürlich bei seinem Brötchengeber Hamburg-Mannheimer. Und wenn Herr Wilder in Rente geht, kommt ein neuer Herr Kaiser. Oder?
Fiskus privilegiert Policen
Rahmen: Wer mindestens zwölf Jahre in eine Lebensversicherung (Kapitallebensversicherung oder fondsgebundene Lebensversicherung) einzahlt, die frühestens mit 60 Jahren fällig ist, muss nur die Hälfte der Erträge mit dem dann gültigen persönlichen Steuersatz versteuern.
Steuerstundung: Anfallende Zinsen und Dividenden aus Aktien, Anleihen oder Fonds sind ab 2009 unabhängig vom Kaufzeitpunkt abgeltungsteuerpflichtig. Im direkten Vergleich profitieren Lebensversicherungen zusätzlich von einem Steuerstundungseffekt, da die nominal ohnehin niedrige Besteuerung erst zur Auszahlung, nicht aber während der Laufzeit greift.
Sparpläne: Zugewinne aus monatlichen Sparraten ab 2009, etwa in Investmentfonds, sind beim Verkauf voll abgeltungsteuerpflichtig. Damit gilt der „Mantel“ einer Lebensversicherung ab 2009 als Steuersparmodell für Sparpläne.
Fallstrick Kosten: Hohe Provisionen, Abschlusskosten und laufende Gebühren können den Steuervorteil des Policenmantels gegenüber anderen Anlageformen mehr als überlagern.
