Nach dem Wegfall der Steuerfreiheit für Einmalauszahlungen aus kapitalbildenden Versicherungen und der erneuten Senkung der Garantieverzinsung versuchen die Versicherungsunternehmen, die Nachfrage durch neue Produktideen anzukurbeln. Doch ob sich solche Produkte auch für den Anleger rechnen, ist fraglich.
Angesichts magerer Renditen verwundert es nicht, dass mittlerweile 20 Prozent der neu abgeschlossenen Versicherungen fondsbasiert sind.
FRANKFURT. Bei klassischen Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherungen ist zwischen der Garantieleistung und der Leistung inklusive der Überschüsse zu unterscheiden. Seit dem 1. Januar 2007 liegt die Garantieverzinsung bei mageren 2,25 Prozent. Dieser ohnehin schon niedrige Wert ist allerdings Augenwischerei. Denn bezogen auf die geleisteten Beiträge erhält der Anleger je nach Versicherer nur eine tatsächliche Verzinsung von 0,5 Prozent bis 1,5 Prozent. Der Grund liegt in den hohen Abschluss- und Verwaltungskosten. Die ersten 24 Monatsbeiträge dienen in der Regel der Vergütung des Vermittlers.
Auch der Verwaltungsapparat der Versicherungsgesellschaft muss bezahlt werden. Bezogen auf die Laufzeit werden so in Deutschland im Schnitt lediglich 85 Prozent des Beitrags verzinslich angelegt. Bleibt also die Hoffnung auf gute Anlageergebnisse der Versicherung, damit der Versicherte in den Genuss der prognostizierten Überschüsse kommt. Auf Grund der Anlagerestriktionen der Versicherungen wachsen die Bäume aber auch hier nicht in den Himmel. Realistisch betrachtet wird der Anleger eine durchschnittliche Gesamtverzinsung von maximal vier Prozent erhalten.
Bei diesen mageren Renditen verwundert es nicht, dass mittlerweile 20 Prozent der neu abgeschlossenen Versicherungen fondsbasiert sind. Hier werden die Gelder in Investmentfonds angelegt, die ihrerseits in Aktien, Anleihen oder Immobilien investieren. Bei guter Wertentwicklung der ausgewählten Fonds liegt die Verzinsung für den Anleger höher als bei den klassischen Produkten, in schlechten Phasen können andererseits gleichwohl auch Verluste entstehen.
Natürlich hat die Versicherungsbranche auch hierfür eine Lösung parat. Denn neue Produkte bieten dem Anleger beispielsweise die Investition in ein Garantiezertifikat an, was dem Anleger die Partizipation an der Wertentwicklung unterschiedlicher Anlageklassen verspricht, ihm im schlechten Fall aber mindestens sein eingesetztes Kapital zurückzahlt. Hört sich gut an, aber auch die Kapitalgarantie kostet Geld. Die Versicherer argumentieren, dass sich das Investment dennoch lohne: durch die steuerlichen Vorteile.
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Die Erträge, die innerhalb des Versicherungsmantels erwirtschaftet werden, sind erst bei Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Bei einer Kapitalauszahlung bleiben 50 Prozent des Wertzuwachses steuerfrei, sofern der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und der Versicherungsnehmer dann mindestens 60 Jahre alt ist. Bei Rentenzahlungen stellt lediglich der so genannte Ertragsanteil steuerpflichtiges Einkommen dar. Im Alter von 65 Jahren liegt dieser bei 18 Prozent. Dies stellt einen echten Vorteil dar, da hier die unversteuerten Kapitalerträge verrentet werden. Bei alternativen Sparformen wie Bankspar- oder Fondssparplänen greift ab dem Jahr 2009 die Abgeltungsteuer. Das bedeutet, dass Erträge und realisierte Kursgewinne mit einem Steuersatz von maximal 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) belegt werden.
Das große Handicap der kapitalbildenden Versicherungen ist deren hohe Kostenstruktur, die das Produkt in vielen Fällen für den Anleger unrentabel macht. Die bessere Alternative ist die direkte Anlage in Investmentfonds. Trotz Abgeltungsteuer ist die Renditeerwartung hier häufig höher und der Anleger bewahrt sich seine Flexibilität. Er sollte jedoch darauf achten, einen kostengünstigen Anbieter auszuwählen, um hohe Gebühren wie Ausgabeaufschläge zu vermeiden.
Der Autor, Michael Huber, ist Niederlassungsleiter des VZ VermögensZentrums in Farnkfurt und Mitautor der Fachbücher "Finanzcoach für den Ruhestand" und "Ratgeber Ruhestand".
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