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21.03.2008 
Betriebsrente

Direktzusagen – Modell auf dem Rückzug

Statt Geld anzusparen, bildet das Unternehmen für die Renten seiner Beschäftigten Rückstellungen in der Bilanz. Die Altersbezüge muss der Betrieb aus den laufenden Einnahmen zahlen.

An die Direktzusage ist in der Regel eine Rente in festgelegter Höhe geknüpft, die häufig ein bestimmter Prozentsatz des Gehalts ist. Egal, wie profitabel das Unternehmen wirtschaftet oder sich die Finanzmärkte entwickeln, es ist an die Zusagen gebunden. Abstriche sind allenfalls bei neuen Zusagen möglich.

Arbeitnehmer, die von ihrem Unternehmen eine Direktzusage mit garantierter Leistung bekommen haben, können die Finanzkrise relativ gelassen beobachten – solange das Unternehmen nicht in seiner Existenz gefährdet ist und an diesem System festhält. Doch dieses für Beschäftigte sehr komfortable und in Deutschland bisher dominierende Modell ist auf dem Rückzug. "Grund dafür ist der Druck von Ratingagenturen und Investoren, Pensionsverpflichtungen aus der Bilanz in einen externen Kapitalstock zu verlagern", sagt Peter Hadasch, Vorstand der Nestlé Pensionskasse (siehe Interview).

Standard & Poor’s etwa stufte Thyssen-Krupp 2003 zum Schuldner auf Ramsch-Niveau herunter, weil den Stahlkonzern milliardenschwere Pensionslasten drückten. Niedrig eingestufte Unternehmen müssen deutlich mehr für Kredite zahlen als solche mit einem guten Rating. "Auch deshalb sind insbesondere die großen Aktiengesellschaften willig, ihre Pensionslasten auf externe Vehikel wie einen Pensionsfonds zu übertragen", sagt Thomas Jasper, der das Beratungsgeschäft von Rauser Towers Perrin in Frankfurt leitet.

Der Wechsel von Rückstellungen zu einem Pensionsfonds oder der Aufbau einer eigenen Pensionskasse setzt die Höhe der Betriebsrente stärker den Schwankungen der Finanzmärkte aus. Pensionsfonds wurden erst 2002 in Deutschland eingeführt. Anders als klassische Pensionskassen sind die Fonds nicht an eine Aktienquote von maximal 35 Prozent des Portfolios gebunden. Sie garantieren in der Regel nur die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge.

Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 11, 10.03.2008


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