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05.02.2008 
Kein Standortwettbewerb mehr

EU plant einheitliche Regeln für Pensionsfonds

von Rita Lansch

Pensionsfonds sollen in ganz Europa einheitlich beaufsichtigt werden und zwar ähnlich wie Versicherungsunternehmen. Diese Ankündigung sorgte für Unruhe unter Vertretern deutscher Pensionfonds, auch wenn diese zunächst keine offizielle Stellungnahme abgaben. Die Überlegungen der EU scheinen jedoch einen Nerv zu treffen.

DÜSSELDORF. „Wir werden voraussichtlich im Frühjahr dieses Jahres auf europäischer Ebene mit den Vorbereitungen beginnen, sobald wir ein Mandat von der EU-Kommission erhalten“, sagte Europas oberster Versicherungsaufseher Thomas Steffen dem Handelsblatt. Die EU will damit verhindern, dass Pensionsfonds in Länder ausweichen, die vorteilhaftere Aufsichtsregelungen haben.

Vertreter deutscher Pensionsfonds reagierten auf die Ankündigung von Steffen mit großer Unruhe. Sie sehen sich weniger in der Nähe der Versicherer als in der der Wirtschaftsunternehmen. Mangels detaillierter Informationen wollten die Betroffenen jedoch noch nicht offiziell Stellung nehmen.

Die EU-Kommission vereinheitlicht derzeit unter dem Stichwort Solvency II die Aufsichtsregeln für Versicherer in Europa. Dabei wird sie von der europäischen Vereinigung der Versicherungsaufseher Ceiops beraten. Der Leiter der Versicherungsaufsicht der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Thomas Steffen, steht diesem wichtigen europäischen Gremium vor.

Mit Solvency II sind insbesondere neue Eigenkapitalvorschriften für die Versicherer verbunden. Im Kern soll sich die Kapitalausstattung künftig stärker an den tatsächlichen Risiken des Geschäftes orientieren; nicht länger bloß am Volumen. Insbesondere Garantiezusagen werden dadurch für die Anbieter teuer. Betriebsrentenzusagen sind mit verschiedenen Garantien verbunden.

Solvency II tritt in Deutschland nach heutigem Stand im Jahre 2012 in Kraft. Während Lebensversicherer bereits voll in die Vorbereitungen einbezogen sind, sind Pensionsfonds und -kassen bisher außen vor geblieben. Das ändert sich nun. Speziell große Versicherungsgesellschaften sollen nach Informationen des Handelsblatts ein vitales Interesse daran haben, dass für Pensionsfonds möglichst bald die gleichen Aufsichtsstandards gelten wie für sie selbst. Schließlich stehen Lebensversicherer und Pensionskassen mit Pensionsfonds in direktem Wettbewerb um die betriebliche Altersversorgung.

Gleiche Wettbewerbsbedingungen für verschiedene Anbietertypen auf einem Markt ist aber nur die nationale Intention. Die EU verfolgt in erster Linie das Ziel, die Wettbewerbsbedingungen in allen Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen, um grenzüberschreitende Geschäfte zu ermöglichen und somit einen europäischen Binnenmarkt zu schaffen.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Werben mit Standortvorteilen

Derzeit ködern Länder wie Liechtenstein Pensionsfonds mit vorteilhaften Aufsichts- und Steuerregeln. Als erster deutscher Versicherer hat die LV 1871 in Liechtenstein einen Pensionsfonds gegründet. „Ich sehe die Bemühungen der EU-Aufseher eher als Bestätigung dafür, dass unser Weg richtig ist“, sagt LV 1871-Chef Karl Panzer. Liechtenstein habe die EU-Pensionsfonds-Richtlinie eins zu eins übernommen. „Nicht mehr und nicht weniger muss der Maßstab bleiben“, ergänzt er.

Auch europäische Kernländer scheuen sich nicht, mit Standortvorteilen zu werben. So wirbt Belgien ganz ungeniert im Internet als „bester Standort für europaweite Pensionsfonds“. Das stößt in Europas Hauptstadt Brüssel besonders übel auf. Ceiops-Vorsitzender Steffen sieht dies ganz klar als Folge der heute unterschiedlichen Regulierung. Ungleiche Aufsichtsbedingungen sind jedoch nicht der alleinige Grund für die Flucht mancher Anbieter in benachbarte Staaten. Mindestens ebenso schwer wiegen Steuervorteile – und so lange die bestehen, wird es Standortverlagerungen geben.


Betriebsrenten

Europäische Unterschiede: Die einzelnen Mitgliedstaaten handhaben die betriebliche Altersversorgung sehr unterschiedlich. Das macht eine Harmonisierung so schwierig. Außerhalb von Deutschland dominieren Pensionsfonds. In Deutschland gibt es – neben der Direktzusage des Arbeitgebers und der einer Unterstützungskasse – drei der Versicherungsaufsicht unterliegende Formen: Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.

Direktversicherung: Den Vertrag schließt der Arbeitgeber direkt mit einem Lebensversicherer für den Arbeitnehmer ab. Von den 103 in Deutschland beaufsichtigten Lebensversicherern, bieten die meisten Direktversicherungen an.

Pensionskasse: Sie funktioniert wie ein Lebensversicherungsunternehmen – allerdings rein für die betriebliche Altersversorgung. In Deutschland sind derzeit 170 Pensionskassen zugelassen.

Pensionsfonds: Den Fonds gibt es in Deutschland erst seit 2001. Inzwischen sind 26 bei der Finanzaufsicht registriert. Der wesentliche Unterschied zu Pensionskasse und Direktversicherung liegt darin, dass der Pensionsfonds kaum Kapitalanlagerestriktionen unterliegt. Daher muss er – im Gegensatz zu Pensionskasse und Direktversicherung – auch Beiträge zur Insolvenzsicherung abführen.

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