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05.02.2008 

Derzeit ködern Länder wie Liechtenstein Pensionsfonds mit vorteilhaften Aufsichts- und Steuerregeln. Als erster deutscher Versicherer hat die LV 1871 in Liechtenstein einen Pensionsfonds gegründet. „Ich sehe die Bemühungen der EU-Aufseher eher als Bestätigung dafür, dass unser Weg richtig ist“, sagt LV 1871-Chef Karl Panzer. Liechtenstein habe die EU-Pensionsfonds-Richtlinie eins zu eins übernommen. „Nicht mehr und nicht weniger muss der Maßstab bleiben“, ergänzt er.

Auch europäische Kernländer scheuen sich nicht, mit Standortvorteilen zu werben. So wirbt Belgien ganz ungeniert im Internet als „bester Standort für europaweite Pensionsfonds“. Das stößt in Europas Hauptstadt Brüssel besonders übel auf. Ceiops-Vorsitzender Steffen sieht dies ganz klar als Folge der heute unterschiedlichen Regulierung. Ungleiche Aufsichtsbedingungen sind jedoch nicht der alleinige Grund für die Flucht mancher Anbieter in benachbarte Staaten. Mindestens ebenso schwer wiegen Steuervorteile – und so lange die bestehen, wird es Standortverlagerungen geben.


Betriebsrenten

Europäische Unterschiede: Die einzelnen Mitgliedstaaten handhaben die betriebliche Altersversorgung sehr unterschiedlich. Das macht eine Harmonisierung so schwierig. Außerhalb von Deutschland dominieren Pensionsfonds. In Deutschland gibt es – neben der Direktzusage des Arbeitgebers und der einer Unterstützungskasse – drei der Versicherungsaufsicht unterliegende Formen: Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.

Direktversicherung: Den Vertrag schließt der Arbeitgeber direkt mit einem Lebensversicherer für den Arbeitnehmer ab. Von den 103 in Deutschland beaufsichtigten Lebensversicherern, bieten die meisten Direktversicherungen an.

Pensionskasse: Sie funktioniert wie ein Lebensversicherungsunternehmen – allerdings rein für die betriebliche Altersversorgung. In Deutschland sind derzeit 170 Pensionskassen zugelassen.

Pensionsfonds: Den Fonds gibt es in Deutschland erst seit 2001. Inzwischen sind 26 bei der Finanzaufsicht registriert. Der wesentliche Unterschied zu Pensionskasse und Direktversicherung liegt darin, dass der Pensionsfonds kaum Kapitalanlagerestriktionen unterliegt. Daher muss er – im Gegensatz zu Pensionskasse und Direktversicherung – auch Beiträge zur Insolvenzsicherung abführen.

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