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29.03.2008 
Geförderte Vorsorge

Fondsprodukte für die Rürup-Rente gesucht

von Anke Rezmer

Die neue Basis-Rente, nach ihrem Erfinder auch Rürup-Rente genannt, ist bislang eine Domäne der Versicherer. Die sammeln fleißig Kundengelder ein. Seit einiger Zeit kann die geförderte Vorsorge auch in Fonds eingezahlt werden, doch die Gesellschaften halten sich vorerst zurück und verweisen auf ungeklärte Details.

Fondsgesellschaften halten sich bei Rürup noch zurück. Foto: Archiv

Fondsgesellschaften halten sich bei Rürup noch zurück. Foto: Archiv

HB FRANKFURT. Die Fondsbranche zögert mit Produkten für den wachsenden Markt der Rürup-Rente. Zwar kündigte der Präsident des Fondsverbandes BVI, Wolfgang Mansfeld, im Januar für dieses Jahr „eine Reihe neuer Fonds-Rürup-Anbieter“ an. Doch bislang hat nur die Sparkassen-Fondstochter Deka eine Fondslösung plus Rentenversicherung auf den Markt gebracht. Die Konkurrenz hält sich vorerst zurück und verweist auf ungeklärte Details bei Auflagen des Bundesfinanzministeriums vor allem mit Blick auf die Phase der Kapital-Auszahlung.

Die nach dem Wirtschaftsweisen und Regierungsberater Bert Rürup benannte Leibrente wurde vor allem für Selbständige und Freiberufler konzipiert, die nicht über die staatlich geförderte Riester-Rente für ihr Alter sparen dürfen. Sinnvoll ist die Basisrente allerdings auch für gut verdienende Ältere, die damit einen Teil ihrer Steuerlast in das Rentenalter verlagern können. „Die Rürup-Rente hat sich als Steuersparmodell für gut situierte Ältere entwickelt“, sagt denn auch Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.


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In einen Rürup-Vertrag können die Sparer bis zu 20 000 Euro im Jahr einzahlen. Das Finanzamt erkennt davon aktuell 66 Prozent als Sonderausgaben an, also bis zu 13 200 Euro im Jahr. Dieser Anteil steigt bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent. Bei Rentenbeginn muss das Kapital in eine Rentenversicherung eingezahlt werden. Auf die Rentenzahlungen fallen wiederum Steuern an; der zu versteuernde Teil steigt bis 2040 auf 100 Prozent.

Das Problem der Rürup-Rente steckt für die Fondsindustrie vor allem in der Auszahlphase. Das Bundesfinanzministerium (BMF) steht auf dem Standpunkt, dass Fondsanbieter über Auszahlpläne nicht die im Gesetz geforderte lebenslange Leibrente ab dem 60. Lebensjahr garantieren können. Die Finanzexperten des BMF sehen hier keinen Auslegungsspielraum. Genau diesen erkennt hingegen die Fondsbranche. Der Fondsverband BVI bemüht sich darum, dass fondsbasierte Rürup-Produkte ebenso als förderwürdig akzeptiert werden wie bei der Riester-Rente. Beim Fonds-Riester baut der Anleger in der Auszahlphase sein angespartes Kapital ab, ab seinem 85. Lebensjahr bekommt er eine Leibrente.

Ein weiteres diskutiertes Thema ist die Vererbung. Die Rürup-Rente gilt als starr, nicht nur wegen des Zwangs zur Verrentung des angesparten Kapitals. Grundsätzlich ist das Kapital nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht vererbbar. Erben gehen also leer aus, wenn der Beitragszahler vor Rentenbeginn stirbt. Versicherer bieten hier Zusatzpakete an, die Auszahlungen an die Hinterbliebenen vorsehen. Ansonsten kommt das angesparte Kapital über einen Pool allen Versicherten zugute. Die Deka hat das Problem in ihrem Rürup-Fondsprodukt ähnlich gelöst: Das Kapital wird nach dem Tod eines Sparers auf andere Rürup-Fondssparer verteilt. Dies jedoch nur, wenn auch der Ehepartner nicht mehr lebt. Ansonsten kann der Partner das Kapital in einem eigenen Vertrag übernehmen.



Lesen Sie weiter auf Seite 2: Deka-Angebot und Pläne anderer Anbieter

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