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23.02.2008 
Steuerliche Aspekte

Keine Angst vor dem Fiskus

von Patrick Mönnighoff

Der Traum von der Weltreise, der eigene Wintergarten – viele Menschen können ihre kostspieligen Wünsche erst im besten Alter verwirklichen. Doch in Zeiten sich verändernder Lebensbedingungen hat die Generation „50plus“ mit neuen Herausforderungen zu kämpfen: Warum es wichtig ist, in dem Jahrzehnt vor der Rente die Altersvorsorge zu planen.

Den Ruhestand genießen: Durch eine rechtzeitige Finanzplanung können auch im Alter Wünsche und Ziele verwirklicht werden. Foto: ArchivLupe

Den Ruhestand genießen: Durch eine rechtzeitige Finanzplanung können auch im Alter Wünsche und Ziele verwirklicht werden. Foto: Archiv

DÜSSELDORF. Die Kinder sind aus dem Haus, die Karriere ist auf dem Höhepunkt, und die Midlife-Krise längst überstanden: Nicht ohne Grund wird die Generation „50plus“ häufig „Best Agers“ genannt. Und dabei steht ihnen das Beste oftmals erst noch bevor: die lange ersehnte Weltreise, endlich Überwintern in Spanien oder zumindest der eigene Wintergarten. Doch gerade diese Wünsche kosten jede Menge Geld. Menschen jenseits der 50 müssen daher genau rechnen, um ihre Ziele zu erreichen – auch, weil ansonsten der Fiskus mitunter kräftig zuschlägt.

Gerade wenn das Geld nicht mehr ganz so knapp ist, vernachlässigen viele Menschen aber ihre Finanzplanung. „Heutzutage kann man sein Geld nicht mehr einmal anlegen und sich dann für zehn oder 20 Jahre keine Gedanken mehr machen“, sagt beispielsweise Thomas Lau, Geschäftsführer des Finanzdienstleisters Laudatio. Auch Michael Hottinger, stellvertretender Geschäftsführer der Sparkassen Vermögensmanagement in Gelsenkirchen, rät zum Handeln: „Die Anleger müssen hinterfragen, welche Wünsche und Ziele sie im Alter haben und wie sie diese durch die heutige Geldanlage erreichen können.“ Dabei gelte häufig: „Je näher das Renteneintrittsalter, desto eher steht der Wunsch nach Vermögenssicherung und Liquidität im Vordergrund“, sagt Hottinger.

Doch nicht nur auf die veränderten Lebensbedingungen müssen die Best Agers reagieren. Auch die ständigen Produktneuheiten in der Finanzbranche und die regelmäßigen Änderungen am deutschen Steuerrecht können die Rendite der einzelnen Anlagen mitunter erheblich beeinflussen. „Ein entscheidende Frage ist beispielsweise immer, wie die heutigen Erträge in die Zeit der Verrentung und damit in die niedrigere Steuerprogression verlagert werden können“, sagt Hottinger. Denn nur so bleiben die Steuerpflichtigen von allzu hohen Abgaben verschont.

Ein gerade für ältere Gutverdiener lukrativer Steuerbonus sind daher beispielsweise die Beiträge zu einer Direktversicherung. Denn wenn der Arbeitgeber mitspielt, kann dieser einen Teil des Gehalts direkt in die Altersvorsorge einzahlen. Die Beträge sind bis zu 212 Euro im Monat nicht nur von der Steuer, sondern auch von Sozialabgaben befreit. Für weitere 1 800 Euro im Jahr müssen zwar Sozialabgaben gezahlt werden, Steuern werden aber auch hier nicht fällig. „Da bei etwas älteren Berufstätigen das Einkommen häufig schon eine gewisse Höhe erlangt hat, ist auch der persönliche Steuersatz meistens eher am oberen Rand“, sagt Lau. Die Steuerersparnis ist daher in diesen Fällen besonders hoch.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Einzahlungen in Direktversicherungen lösen Probleme.

Zudem lösen die Einzahlungen in die Direktversicherungen zum Teil gleichzeitig ein ganz anderes Problem: die bevorstehende Versorgungslücke im Alter. Immerhin droht gerade im Ruhestand immer mehr Menschen die Altersarmut. Zum einen steigt die gesetzliche Rente längst nicht mehr stark genug an, um die Preissteigerungen auszugleichen. Zudem haben die meisten Menschen sich in den vergangenen Jahrezehnten aber auf die gesetzliche Rente verlassen und daher kaum oder nur gering privat vorgesorgt.

Als wäre dies noch nicht genug, wurde die steuerliche Belastung der Altersvorsorge 2005 umgestellt. Seitdem ist ein immer höherer Anteil der späteren Auszahlung steuerpflichtig. Dabei gilt: Je später ein Ruheständler das Rentenalter erreicht, desto höher ist der Steuersatz.

Eine weitere lukrative Möglichkeit, auch noch im vorangeschrittenen Alter noch eine zusätzliche private Vorsorge aufzubauen, ist die Rürup-Rente. Auch bei dieser staatlich geförderten Vorsorge können die Berufstätigen bis zum Eintritt in den Ruhestand erhebliche Aufwendungen aus Steuerersparnissen finanzieren. Da die Regeln rund um die Rürup-Rente aber mitunter recht kompliziert sind, sollten man sich vorher ausführlich beraten lassen.

Wer sein Geld lieber in Anleihen, Aktien oder Fonds investiert, sollte auch hier die steuerlichen Änderungen stets verfolgen. Zwar gilt gerade bei Anlageentscheidungen noch immer, dassder steuerliche Aspekt zwar wichtig, aber nicht alleine entscheidend ist. Gerade die Abgeltungsteuer, die im kommenden Jahr in Kraft tritt, ändert mitunter die gesamte Strategie.

Lesen Sie weiter auf Seite 3: Warum vermögende Rentner von der Vorschrift profitieren.

Ab 2009 müssen Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz, sondern pauschal mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuert werden. Im Klartext bedeutet das, dass für Zinseinnahmen von 100 Euro knapp 26 Euro an den Fiskus gezahlt werden. Diese Abgabe wird dann auch direkt von der eigenen Bank überwiesen, eine Veranlagung in der jährlichen Steuererklärung entfällt in der Regel komplett.

Gerade für vermögende Rentner birgt diese Vorschrift aber auch einen entscheidenden Vorteil. Da die Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht mehr in der jährlichen Steuererklärung auftauchen, zählen sie beim zu versteuernden Einkommen auch nicht mit. Anhand dieser Summe wird aber schließlich der persönliche Steuersatz berechnet. Bei Rentnern mit hohem Kapitalvermögen könnte der Steuersatz in Zukunft daher sogar geringer ausfallen als zuvor. Unter Umständen ist es daher durchaus sinnvoll, mit Umschichtungen bis ins neue Jahr zu warten, obwohl die neuen Regeln normalerweise eher Nachteile mit sich bringen.

Und auch, wer im Alter nicht so gut dasteht, kann zumindest die negativen Folgen der Abgeltungsteuer lindern. Zwar können ab dem kommenden Jahr Werbungskosten und Sparerfreibetrag nur noch insgesamt mit einer Pauschale mit 901 Euro berücksichtigt werden. Liegt aber der persönliche Steuersatz unter den 25 Prozent der Abgeltungsteuer, können die Rentner am Jahresende doch noch freiwillig eine Steuererklärung erstellen. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden dann auf Wunsch des Steuerpflichtigen zwar ebenfalls dem persönlichen Steuersatz unterzogen. Gebenenfalls zu viel gezahlte Abgaben erhält der Sparer dann aber vom Finanzamt zurück.

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