Ab 2009 müssen Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz, sondern pauschal mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuert werden. Im Klartext bedeutet das, dass für Zinseinnahmen von 100 Euro knapp 26 Euro an den Fiskus gezahlt werden. Diese Abgabe wird dann auch direkt von der eigenen Bank überwiesen, eine Veranlagung in der jährlichen Steuererklärung entfällt in der Regel komplett.
Gerade für vermögende Rentner birgt diese Vorschrift aber auch einen entscheidenden Vorteil. Da die Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht mehr in der jährlichen Steuererklärung auftauchen, zählen sie beim zu versteuernden Einkommen auch nicht mit. Anhand dieser Summe wird aber schließlich der persönliche Steuersatz berechnet. Bei Rentnern mit hohem Kapitalvermögen könnte der Steuersatz in Zukunft daher sogar geringer ausfallen als zuvor. Unter Umständen ist es daher durchaus sinnvoll, mit Umschichtungen bis ins neue Jahr zu warten, obwohl die neuen Regeln normalerweise eher Nachteile mit sich bringen.
Und auch, wer im Alter nicht so gut dasteht, kann zumindest die negativen Folgen der Abgeltungsteuer lindern. Zwar können ab dem kommenden Jahr Werbungskosten und Sparerfreibetrag nur noch insgesamt mit einer Pauschale mit 901 Euro berücksichtigt werden. Liegt aber der persönliche Steuersatz unter den 25 Prozent der Abgeltungsteuer, können die Rentner am Jahresende doch noch freiwillig eine Steuererklärung erstellen. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden dann auf Wunsch des Steuerpflichtigen zwar ebenfalls dem persönlichen Steuersatz unterzogen. Gebenenfalls zu viel gezahlte Abgaben erhält der Sparer dann aber vom Finanzamt zurück.
