0 Bewertungen
03.04.2008 

Konsequenz: Kunden, die zum Beispiel auf einen von ihrer GKV nicht mehr akzeptierten Arzt schwören, können sich von diesem mit einem normalen Tarif nicht mehr behandeln lassen. Sie müssten dann mit einem Wahltarif aufrüsten (siehe Artikel: "Die Tücken der Wahltarife"). Wer mehr zahlt, hat mehr Auswahl. Das ist der Trend. Die Politik will es so.

Den möglichen Kunden-Aderlass durch den geschätzten 15,3-Prozent-Beitrag ab Januar vor Augen, agieren die ersten Kassen schon. Die einen werben für ihre Zusatz- und Wahltarife, die anderen ködern mit unseriösen Tricks. Wer bei der IKK direkt anruft und fragt, wie denn sein Beitrag ab 2009 aussehen wird, hört: "Alles kein Problem, wir zahlen Ihnen 50 Euro im Monat zurück." Die Berater dort müssen eine Kristallkugel haben, weiß doch heute noch niemand, mit welchen Versichertenbeiträgen die Kasse ab Januar eigentlich wirtschaften muss. Seriöser ist die Techniker Krankenkasse. Sie antwortet schlicht: "Dazu können wir noch nichts sagen, das wüssten wir selbst gerne."


>>> Fortlaufend erweitert: Die besten Fonds zum Durchklicken

Was viele von der Werbung neugierig Gewordene nicht ahnen: Wer sich schon mit einer Zusatzversicherung über seine Kasse Zahnimplantat und Zweibettzimmer gesichert hat, darf die Kasse ab Vertragsbeginn drei Jahre lang gar nicht wechseln. Das sollte sich auch überlegen, wer jetzt eine Zusatzversicherung abschließen will (mehr dazu im Artikel: "Mit Zusatzversicherungen aufrüsten").

Erst auf den zweiten Blick erschließt sich eine weitere – ebenfalls politisch gewollte – Nebenwirkung des Gesundheitsfonds: "40 Prozent der Kassen planen unter dem Druck der Wirtschaftlichkeit Zusammenschlüsse", sagt Holger Steuermann von PricewaterhouseCoopers. 15 Fusionen wurden bereits zum Januar gemeldet, die meisten unter Betriebskrankenkassen (BKK). "Vor allem auf ihnen lastet ein hoher Druck, viele sind schlicht zu klein. Für ihre Kunden müssen aber die Zusammenschlüsse kein Nachteil sein."

Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 12, 17.03.2008

Artikel bewerten:
  • 1 Stern
  • 2 Sterne
  • 3 Sterne
  • 4 Sterne
  • 5 Sterne
Anzeige

Weitere Beiträge aus dem Ressort

Anzeige

weiter Thema: Abgeltungsteuer

Folge 4: Sparerpauschbetrag und Verlustverrechnungstöpfe 

18.09.2008

Nach Einführung der Abgeltungsteuer werden Kapitalerträge mit dem Inhalt von so genannten Verlustverrechnungstöpfen verrechnet. Was dann übrig bleibt, wird mit dem neuen Sparerpauschbetrag verrechnet. Und erst wenn dieser ausgeschöpft ist, erfolgt der Abzug der Abgeltungsteuer auf den restlichen Betrag. Video


weiterAnzeige - Aktuelle Umfrage

Umfrage zum Thema "Bankpräferenzen" 

Welche Bankgeschäfte wickeln Sie privat online ab und wie zufrieden sind Sie mit dem Online-Angebot? Was erwarten Sie von Ihrer Bank? Unter allen Teilnehmern der Umfrage wird ein iPod nano (8GB) von Apple im Wert von 149 Euro verlost. Machen Sie jetzt mit! Hier geht es zur Umfrage WEB-Link


weiterAnlegerakademie

Zertifikate: Eine Garantie für (fast) alle Fälle  Artikel in Merkliste

28.09.2008Garantiezertifikate haben Besonderheiten, die Anleger beim Kauf beachten sollten. Foto: dpa

Das Wort Garantie hat etwas Verpflichtendes, etwas Endgültiges. Es steht für Sicherheit. Entsprechend hoch sind die Ansprüche von Anlegern, wenn sie Garantiezertifikate kaufen. Sie erhoffen sich von den Produkten attraktive Renditen, zumindest aber den vollständigen Schutz des eingesetzten Kapitals. Dass die Sache einen Haken hat, mussten Anleger in den vergangenen Tagen erleben. Artikel


Anzeige