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18.10.2006 
Richtlinie spätestens ab April 2007

Neue Hürden für Berater

von Frank M. Drost und Sonia Shinde

Noch ist die Vermittlung von Versicherungen wie auch die Anlageberatung in Deutschland völlig frei von berufsrechtlichen Regelungen. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie für Versicherungsvermittler werden sich Berater vollkommen neu positionieren müssen. Ziel ist ein besserer Schutz des Kunden.

BERLIN / FRANKFURT. Mit der Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie (VVR) und der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Mifid) werden die Vermittler jedoch gezwungen sein, „sich vollkommen neu aufzustellen und ihre Arbeit zu professionalisieren“, sagt Hans-Peter Schwintowski, Professor an der Berliner Humboldt-Uni und einer der führenden deutschen Versicherungsexperten. Die beiden Richtlinien sollen im Frühjahr nächsten Jahres in nationales Recht umgesetzt werden. Am heutigen Mittwoch findet in Berlin eine parlamentarische Anhörung zur VVR statt.

„Um zukünftig nicht in Haftungsfallen zu geraten, müssen Finanzdienstleister wie beispielsweise Versicherungsvermittler auch Aktiensparpläne und Investmentfonds mit anbieten“, sagt Schwintowski. Finde der Berater nicht das angemessene Produkt für den Kunden, könnte er dafür haftbar gemacht werden. Schwintowski ist sich sicher, dass mit den Anforderungen, die die Richtlinien stellt, ein Zwang zur Größe in der Branche einhergehen wird. In einer Studie äußert er sein Unverständnis darüber, dass die EU die VVR und die Mifid nicht zusammengefasst hat.


»Lesen Sie hier mehr zum Thema (Alters-)Vorsorge & Versicherung ...


Da dies auch eine getrennte Behandlung durch das Parlament bewirkt, steht im Mittelpunkt der Anhörung am Mittwoch nur die VVR. Mit der Umsetzung dieser Richtlinie müssen sich die rund 500 000 in Deutschland tätigen Versicherungsvermittler künftig in das von den Industrie- und Handelskammer geführte Vermittlerregister eintragen lassen. Ferner müssen sie in „geordneten Vermögensverhältnissen leben“, berufshaftpflichtversichert sein und eine Sachkundeprüfung nachweisen. Von diesem Nachweis ist nur ausgenommen, wer seit August 2000 ununterbrochen gewerbsmäßig Versicherungen vermittelt hat.

Mit den neuen Qualifikationsanforderungen werden „die schwarzen Schafe in der Branche ausgesiebt“, urteilt Kai Wegner, der diese Richtlinie federführend für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion betreut. Sein Pendant bei der SPD, Christian Lange, will im weiteren Verlauf darauf achten, „dass zwischen gebundenen und ungebundenen Vermittlern Gleichberechtigung bei der Qualifikation“ herrscht. Gebundene Vermittler sind im Auftrag eines Unternehmens tätig, ungebundene für mehrere. „Wir müssen sicherstellen, dass für die Versicherer in ihren eigenen Fortbildungsinstituten gleiche Maßstäbe gelten wie für die Vermittler, die sich der IHK-Prüfung unterziehen“, fordert Lange.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: In einigen Punkten Bedarf die neue Richtlinie der Feinjustierung.

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