Noch ist die Vermittlung von Versicherungen wie auch die Anlageberatung in Deutschland völlig frei von berufsrechtlichen Regelungen. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie für Versicherungsvermittler werden sich Berater vollkommen neu positionieren müssen. Ziel ist ein besserer Schutz des Kunden.
BERLIN / FRANKFURT. Mit der Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie (VVR) und der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Mifid) werden die Vermittler jedoch gezwungen sein, „sich vollkommen neu aufzustellen und ihre Arbeit zu professionalisieren“, sagt Hans-Peter Schwintowski, Professor an der Berliner Humboldt-Uni und einer der führenden deutschen Versicherungsexperten. Die beiden Richtlinien sollen im Frühjahr nächsten Jahres in nationales Recht umgesetzt werden. Am heutigen Mittwoch findet in Berlin eine parlamentarische Anhörung zur VVR statt.„Um zukünftig nicht in Haftungsfallen zu geraten, müssen Finanzdienstleister wie beispielsweise Versicherungsvermittler auch Aktiensparpläne und Investmentfonds mit anbieten“, sagt Schwintowski. Finde der Berater nicht das angemessene Produkt für den Kunden, könnte er dafür haftbar gemacht werden. Schwintowski ist sich sicher, dass mit den Anforderungen, die die Richtlinien stellt, ein Zwang zur Größe in der Branche einhergehen wird. In einer Studie äußert er sein Unverständnis darüber, dass die EU die VVR und die Mifid nicht zusammengefasst hat.
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Da dies auch eine getrennte Behandlung durch das Parlament bewirkt, steht im Mittelpunkt der Anhörung am Mittwoch nur die VVR. Mit der Umsetzung dieser Richtlinie müssen sich die rund 500 000 in Deutschland tätigen Versicherungsvermittler künftig in das von den Industrie- und Handelskammer geführte Vermittlerregister eintragen lassen. Ferner müssen sie in „geordneten Vermögensverhältnissen leben“, berufshaftpflichtversichert sein und eine Sachkundeprüfung nachweisen. Von diesem Nachweis ist nur ausgenommen, wer seit August 2000 ununterbrochen gewerbsmäßig Versicherungen vermittelt hat.
Mit den neuen Qualifikationsanforderungen werden „die schwarzen Schafe in der Branche ausgesiebt“, urteilt Kai Wegner, der diese Richtlinie federführend für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion betreut. Sein Pendant bei der SPD, Christian Lange, will im weiteren Verlauf darauf achten, „dass zwischen gebundenen und ungebundenen Vermittlern Gleichberechtigung bei der Qualifikation“ herrscht. Gebundene Vermittler sind im Auftrag eines Unternehmens tätig, ungebundene für mehrere. „Wir müssen sicherstellen, dass für die Versicherer in ihren eigenen Fortbildungsinstituten gleiche Maßstäbe gelten wie für die Vermittler, die sich der IHK-Prüfung unterziehen“, fordert Lange.
Lesen Sie weiter auf Seite 2: In einigen Punkten Bedarf die neue Richtlinie der Feinjustierung.
Hier kann der Gesetzgeber nach Auffassung von Verbänden noch justieren. „Entgegen den Vorgaben der Richtlinie will die Regierung Versicherern nach wie vor Feierabendvertreter erlauben“, schimpft Moritz Schildt, Vorstand der AWD-Tochter Tecis und des Branchenverbandes Votum. „Alle freien Vermittler müssen einen Sachkundenachweis erbringen, bei gebundenen Vermittlern reicht es, wenn das Unternehmen bürgt“, kritisiert er.
Für Verbraucherschützer steht dagegen nicht die Qualifikation im Vordergrund, sondern die aus ihrer Sicht falschen Anreize: „Das Grundproblem, dass Vermittler provisionsgetrieben arbeiten, lässt sich mit dem Entwurf nicht beheben“, bemängelt Wolfgang Scholl von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Wer von den Provisionen der Versicherer lebe, vermittele nicht immer das beste Angebot für den Kunden. Die große Koalition sieht hier allerdings keinen Handlungsbedarf.
Auf keine Gegenliebe stößt in der Politik auch die Forderung Scholls, die Provisionen der Vermittler offen zu legen. Das Provisionsabgabeverbot müsse erhalten bleiben, denn wenn der Verbraucher Anspruch auf einen Teil der Provisionen erheben könnte, würden sich auch die Versicherungsprodukte verteuern, glaubt Wegner.
