Hier kann der Gesetzgeber nach Auffassung von Verbänden noch justieren. „Entgegen den Vorgaben der Richtlinie will die Regierung Versicherern nach wie vor Feierabendvertreter erlauben“, schimpft Moritz Schildt, Vorstand der AWD-Tochter Tecis und des Branchenverbandes Votum. „Alle freien Vermittler müssen einen Sachkundenachweis erbringen, bei gebundenen Vermittlern reicht es, wenn das Unternehmen bürgt“, kritisiert er.
Für Verbraucherschützer steht dagegen nicht die Qualifikation im Vordergrund, sondern die aus ihrer Sicht falschen Anreize: „Das Grundproblem, dass Vermittler provisionsgetrieben arbeiten, lässt sich mit dem Entwurf nicht beheben“, bemängelt Wolfgang Scholl von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Wer von den Provisionen der Versicherer lebe, vermittele nicht immer das beste Angebot für den Kunden. Die große Koalition sieht hier allerdings keinen Handlungsbedarf.
Auf keine Gegenliebe stößt in der Politik auch die Forderung Scholls, die Provisionen der Vermittler offen zu legen. Das Provisionsabgabeverbot müsse erhalten bleiben, denn wenn der Verbraucher Anspruch auf einen Teil der Provisionen erheben könnte, würden sich auch die Versicherungsprodukte verteuern, glaubt Wegner.
