Damit mehr ältere Immobilienbesitzer über diese Hürde springen, entwickelt die IB gemeinsam mit den Förderbanken der Bundesländer eine Rückwärtshypothek mit günstigen Konditionen. Im kommenden Jahr soll das Produkt auf den Markt kommen. Anders als bei den bisherigen Angeboten aus der Privatwirtschaft sollen die Rentner Eigentümer bleiben. "So können sie die Immobilie jederzeit veräußern, um sich in eine Pflegeeinrichtung einzukaufen", sagt Vogt. Die bisher geleisteten Rentenzahlungen, die als Hypothek auf dem Haus liegen, fließen über den Verkaufserlös an die Bank zurück.
Trotz Vogts Optimismus sind noch nicht alle Fragen rund um die Rückwärtshypothek beantwortet: Wie beispielsweise stellt die Bank eine kalkulierbare Rentenhöhe für 20 oder mehr Jahre sicher, wenn sich der Hypothekenzins ständig ändert? Was passiert, wenn der Anbieter nicht mehr zahlen kann? Wie sollen Interessenten feststellen, ob ihnen die Bank ein faires Angebot macht, wenn es kaum Vergleichsangebote gibt?
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So lange diese Punkte nicht hinreichend geklärt sind, sollten Senioren nicht vorschnell handeln. Wenn denn im kommenden Jahr kundenfreundliche Angebote auf den Markt kommen sollten, dann empfiehlt Berater Teske, auf folgende Klauseln im Vertrag zu achten:
- Lebenslanges Wohnrecht: Eine Eintragung für beide Lebenspartner ist unverzichtbar.
- Bonität: Der Anbieter der Rückwärtshypothek sollte ein finanzstarkes Institut sein.
- Faire Immobilienbewertung: Der Abschlag sollte bei der Rentenberechnung angemessen sein. Bestehen Zweifel an der Kalkulation kann der Interessent das Angebot von einem externen Fachmann durchrechnen lassen.
Für Eigenheimer, die nicht so lange warten wollen, gibt es allerdings noch eine andere Möglichkeit. So könnten die Immobilienbesitzer beispielsweise einen Teil des Hauses zu vermieten. Wenn die Kinder ausziehen, bleibt häufig ein Teil des Eigenheims ungenutzt. Idealerweise könnte dies das obere Stockwerk sein, damit sich die älteren Menschen den anstrengenden Weg über die Treppe sparen können.
Für dieses Modell ist aber nicht jede Immobilie geeignet, weil es an den baulichen Voraussetzungen fehlt. So lassen sich häufig die beiden Mietparteien nicht ohne größeren Aufwand voneinander trennen. Solche zusätzlichen Investitionen lohnen sich nur, wenn ohnehin ein altersgerechter Umbau ansteht.
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