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18.06.2008 
Ausschuss billigt neue Eigenheimrente

Riester-Bonus für junge Sparer

Selbst genutztes Wohneigentum kann künftig in die Altersvorsorge einbezogen werden. Der Finanzausschuss des Bundestages billigte am Mittwoch die Gesetzespläne der Koalition für die neue Eigenheimrente ("Wohn-Riester"). Sie sehen zugleich eine stärkere Förderung für jüngere Menschen beim "Riester-Sparen" vor als zunächst geplant.

dpa BERLIN. So sollen Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr künftig beim Abschluss eines Riester-Vertrages zur privaten Altersvorsorge einen einmaligen Bonus von 200 Euro erhalten. Geplant waren zunächst nur 100 Euro bei einer Altersgrenze von 21 Jahren. Zugleich wurden die Vorgaben für die Wohnungsbauprämie an Jüngere noch gelockert. Der Bundestag soll die Pläne an diesem Freitag endgültig beschließen.

Selbst genutztes Immobilienvermögen gehört bisher nicht zu den unmittelbar begünstigten Anlagen im Rahmen der nach dem früheren Arbeitsminister Walter Riester benannten Rente. Nach dem neuen Gesetz kann angesammeltes Geld aus einem Riester-Vertrag komplett entnommen werden, um schneller eine Wohnung oder ein Haus für den Eigenbedarf kaufen zu können. Bis zu 100 Prozent des angesparten, steuerlich geförderten Vermögens zur Altersvorsorge können für eine im Inland selbst genutzte Wohnimmobilie verwendet werden. Anders als bisher müssen Berechtigte das Geld nicht vor Beginn der Rente zurückzahlen. Zudem sollen die zur Darlehenstilgung eingesetzten Mittel als Altersvorsorgebeiträge steuerlich gefördert werden. Die für Tilgungsbeiträge gewährten Zulagen können komplett für die Abzahlung von Darlehen verwandt werden.

Zu Beginn der Auszahlungsphase im Alter besteht ein einmaliges Wahlrecht: Förderberechtigte können zwischen der jährlich nachgelagerten Besteuerung und einer Einmalbesteuerung entscheiden. Wenn der geförderte Wohneigentümer die Steuerlast auf einen Schlag begleicht, erhält er einen Rabatt. In diesem Fall werden 70 Prozent des geförderten Kapitals mit dem individuellen Steuersatz belastet. Alternativ kann die Besteuerung über mehrere Jahre gestreckt werden. Missbrauch der Einmalbesteuerung im Zuge eines Immobilienverkaufs soll mit einer entsprechenden Nachversteuerungsregel verhindert werden.

Neu geregelt wird auch die Wohnungsbauprämie. Bei Neuverträgen soll sich die Prämienbegünstigung künftig auf die Bildung von Wohneigentum konzentrieren. Bausparern im Alter von bis zu 25 Jahren dagegen wird freigestellt, wie sie die Wohnungsbauprämie verwenden.

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