Auch gut sechs Jahre nach Einführung der staatlich geförderten Riester-Rente rufen viele Deutsche die ihnen zustehenden Prämien nicht ab. Rentenexperten sehen großen Informationsbedarf. So zeigt eine aktuelle Studie der Universität Freiburg: Rund die Hälfte aller Befragten fühlt sich beim Thema Riester-Rente unzureichend informiert.
Walter Riester (li.), ehemaliger Arbeitsminister und Namensgeber der Förderrente, die im Jahr 2001 eingeführt wurde.
„Der Informationsbedarf bei den Kunden zum Thema Riester-Rente ist womöglich größer als viele Banken, Fondsanbieter und Versicherer glauben“, sagt Axel Kleinlein, Rentenexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV). „Viele Vertreter verkaufen dem Kunden das Produkt und sind dann weg.“ Wie groß die Unsicherheit ist, zeigt eine aktuelle Studie des Forschungszentrums Generationenverträge der Universität Freiburg. Ihr zufolge fühlen sich rund die Hälfte aller Befragten mangelhaft zum Thema Riester-Rente informiert. Besonders groß ist das Informationsdefizit bei Menschen mit einem vergleichsweise niedrigem Haushaltseinkommen und bei jungen Erwachsenen.
Die staatliche Zulage ist dabei die große Unbekannte. Zwar geben rund 70 Prozent der Befragten an, einen Riester-Vertrag hauptsächlich wegen der Förderung abgeschlossen zu haben. Nur 30 Prozent gehen aber davon aus, den Förderrahmen auch tatsächlich auszunutzen. Hinzu kommt, dass viele die Höhe der Zulagen vollkommen falsch einschätzen. So gab mehr als ein Drittel der Befragten an, keinerlei Ahnung zu haben, wie üppig das staatliche Geschenk im eigenen Fall ausfällt. Im Zweifel wird die Zulage anscheinend erst gar nicht beantragt – und der Staat spart einen dreistelligen Millionenbetrag.
Dabei hat sich die Riester-Rente seit ihrer Einführung 2001 aller Vorbehalte zum Trotz zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt. Die Zahl der Verträge ist von 1,9 Mill. auf über neun Mill. gewachsen; allein 1,2 Mill. wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres abgeschlossen. Die Kunden haben die Wahl zwischen einer privaten Rentenversicherung, einem Bank- oder Fondssparplan.
Lesen Sie weiter auf Seite 2: Sparbeiträge können steuerlich geltend gemacht werden
Der Staat fördert mit einer jährlichen Zulage oder aber einer Steuerersparnis. Die Sparbeiträge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft dann im Einzelfall, was für den Riester-Kunden günstiger ist. Ist der Sonderausgabenabzug höher als die jährliche Zulage, kommt der Differenzbetrag dem Sparer zusätzlich zugute.
Die Höhe der Zulagen hängt vom Familienstand und der Beitragshöhe ab. Für die Jahre 2006 und 2007 erhält der Sparer eine so genannte Grundzulage von 114 Euro sowie 138 Euro für jedes Kind, sofern er drei Prozent seines Bruttogehaltes für einen Riester-Vertrag verwendet hat. Zahlt er weniger ein, gibt es nur eine anteilige Förderung. Ab 2008 erhält der Sparer dann 154 Euro Grundzulage und 185 Euro pro Kind. Allerdings muss er dann auch mindestens vier Prozent seines Gehalts einzahlen. Wer noch für 2005 die Zulage kassieren will, sollte sich beeilen. Bis zum 31. Dezember 2007 muss der Antrag eingereicht werden. Für 2005 gibt es eine Grundzulage von 76 Euro plus 92 Euro je Kind.
