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28.11.2007 
Altersvorsorge

Selbstständigen droht Armut im Alter

von Karl Doemens

Anders als Arbeiter oder Angestellte müssen die meisten Freiberufler selbst für den Ruhestand vorsorgen. Doch immer weniger nehmen diese Aufgabe ernst. Vielen Selbstständigen droht im Alter der finanzielle Absturz auf das Sozialhilfeniveau, besonders Kleinst-Unternehmern ohne Angestellte. Ist eine Ausweitung der Versicherungspflicht die Lösung?

Speziell Solo-Selbstständige kümmern sich nicht richtig um ihre Altersvorsorge.

Speziell Solo-Selbstständige kümmern sich nicht richtig um ihre Altersvorsorge.

BERLIN. Einer wachsenden Zahl von Selbstständigen droht nach Einschätzung des Sozialbeirats der Bundesregierung im Alter der finanzielle Absturz auf das Sozialhilfeniveau. Vor allem die inzwischen 2,3 Millionen „Solo-Selbstständigen“, die ohne große Rücklagen und ohne Angestellte arbeiten, betrieben oft „eine unzureichende Altersvorsorge“ und seien damit einem „größeren Risiko von Altersarmut“ ausgesetzt als Angestellte, heißt es im aktuellen Jahresgutachten des Gremiums, dem Vertreter von Arbeitgebern, Gewerkschaften, Wissenschaft und Bundesbank angehören. Die Mehrheit des Beirats plädiert nach Handelsblatt-Informationen dafür, Solo-Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.

Damit erhält die Debatte über eine von Gewerkschaften und Rentenkassen seit längerem geforderte Ausweitung der Vorsorgepflicht neue Nahrung. Bislang sind Arbeiter, Angestellte und Landwirte automatisch über das gesetzliche Rentensystem abgesichert. Viele Freiberufler wie Ärzte, Architekten, Anwälte oder Apotheker sind in obligatorischen Branchen-Versorgungswerken organisiert. Doch Selbstständige außerhalb solcher Berufe mit einer Kammerorganisation müssen in Eigenregie für den Ruhestand vorsorgen. Der Sachverständigenrat der Bundesregierung hatte bereits mehrfach und zuletzt vor drei Wochen in seinem Jahresgutachten eine Versicherungspflicht für diesen Personenkreis gefordert. Die Deutsche Rentenversicherung plädiert sogar für die umfangreichere Einbeziehung aller Erwerbstätigen. Nun greift erstmals auch der Sozialbeirat das Thema auf.

„Der Sozialbeirat sieht, dass nicht zuletzt mit der Zunahme unsteter Erwerbsbiographien namentlich der Solo-Selbstständigen für eine wachsende Zahl von Erwerbstätigen das Risiko steigt, im Alter auf die Grundsicherung (...) angewiesen zu sein“, heißt es in dem 17-seitigen Gutachten, das der Vorsitzende des Sozialbeirats, Bert Rürup, gestern Abend dem neuen Sozialminister Olaf Scholz (SPD) überreichte. Die Zahl dieser Kleinst-Unternehmer ohne Angestellte sei seit dem Jahr 2000 von 1,8 Millionen auf 2,3 Millionen gestiegen. Damit machten sie inzwischen mehr als die Hälfte der 4,4 Millionen Selbstständigen aus. Ähnlich wie bei Arbeitern und Angestellten verfügten jedoch 37 Prozent der Solo-Selbstständigen über ein monatliches Einkommen von weniger als 1 100 Euro.

Diesen Personenkreis habe niemand im Blick haben können, als mit den Bismarckschen Sozialreformen Ende des 19. Jahrhunderts die Sozialversicherungspflicht auf Arbeiter und Angestellte beschränkt wurde, argumentiert der Sozialbeirat. Tatsächlich seien Solo-Selbstständige genauso schutzbedürftig wie Arbeitnehmer. Umgekehrt müsse sich auch der Staat selbst vor den ansonsten drohenden massenhaften Ansprüchen auf steuerfinanzierte Alters-Grundsicherung schützen.

Bis hierhin sind sich Arbeitgeber, Gewerkschaften, Wissenschaftler und die Bundesbank völlig einig. Freilich würde eine Ausweitung des Kreises der Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung den Kassen zunächst Mehreinnahmen bescheren, denen Ansprüche erst in ferner Zukunft entgegenstünden. Die Arbeitgeber befürchten aber, dass dieses Geld dann für neue Leistungen verbraten wird und sich damit die Finanzlage der gesetzlichen Versicherungen langfristig verschlechtert.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Der Sozialbeirat gibt der Politik einen gespaltenen Rat.

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