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18.06.2008 

Der Branchenverband BVI hat kürzlich vorgeschlagen, langfristige Fondssparpläne steuerlich wie Lebensversicherungen zu behandeln und die Kursgewinne aus solchen Sparplänen zur Hälfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu besteuern. Eine solche "Chancengleichheit für alle Sparformen für das Alter" begrüßen auch Verbraucherschützer wie Arno Gottschalck von der Verbraucherzentrale Bremen.

In der SPD wie auch im Bundesfinanzministerium weist man quasi als Ausweg darauf hin, dass jeder Bürger mit Riester-tauglichen Aktienfonds unbegrenzt Kapital ansparen, damit Riester-Verträge "übersparen" kann. Für die nicht geförderte Sparsumme würde der Sparer bei Auszahlung ähnlich gestellt wie jemand, der eine Lebensversicherung abgeschlossen hat. Wertzuwächse werden zur Hälfte mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz belastet.

Die Fondsbranche hofft auf nun die parlamentarische Debatte des Jahressteuergesetzes nach der Sommerpause, zumal zumindest einige SPD-Politiker Offenheit gegenüber den Argumenten des Koalitionspartners signalisieren. Einige große Fondsanbieter bieten bereits übersparbare Riester-Verträge an.

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