Die Sozialabgabenfreiheit bei Beitragszahlungen zur betrieblichen Vorsorge wird ab 2009 gestrichen. Das hemmt den Absatz der Produkte, macht diese Vorsorgeform uninteressant, sagen Kritiker.
Betriebliche Altersvorsorge könnte an Attraktivität verlieren. Foto: Archiv
HB KÖLN. Die Assekuranz hofft wieder einmal auf den Gesetzgeber: Ab 2009 müssen auf die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung (bAV) Sozialabgaben gezahlt werden. Die gerade erst begonnene Renaissance der Entgeltumwandlung droht damit ins Stocken zu geraten. Mit dem Wegfall der Beitragsfreiheit werde der bAV "ein Tort" angetan, kritisiert Peter Schwark vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die Bundesregierung hat zwar bereits verlauten lassen, dass die befristete Sozialabgabenfreiheit über 2008 nicht verlängert werden solle.
Doch so ganz endgültig scheint dies nicht, hatte sich doch Bundessozialminister Franz Müntefering auf einer Handelsblatt-Tagung unlängst "offen für eine Anschlusslösung" gezeigt und einen steuerfinanzierten Kinder-Bonus für betriebliche Vorsorgesparer in Aussicht gestellt. Im Umfeld der Assekuranz werden daher weiter Argumente gesammelt und auf die Fortsetzung der ursprünglichen Förderung gedrungen. Denn eine neue Fördervariante würde das System "enorm komplizieren", so Schwark. Getragen wird die Position teilweise von Gewerkschaften und Arbeitgebern, welche die bAV inzwischen in ihren Tarifverträgen verankert haben.
Rentenexperten wie Bert Rürup fürchten beispielsweise eine stärkere schichtenspezifische Verteilung bei der Altersvorsorge. Für Geringverdiener zahlt sich im Wesentlichen die Sozialabgabenfreiheit aus, weniger die verbleibende Steuerbefreiung. Möglich, dass die begonnenen Sparprozesse dann nicht weitergeführt werden. "Beitragsrechtlich wird die betriebliche Altersversorgung künftig schlechter dastehen als die private Vorsorge, ein einmaliger Fall in Europa!", sagt Klaus Stiefermann.
Damit spielt der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) auf die so genannte Doppeltverbeitragung an. Seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2004 zahlen Betriebsrentner nämlich den vollen Sozialversicherungsbeitrag an Kranken- und Pflegeversicherung. Fällt die Sozialabgabenfreiheit in der Sparphase weg, werden die Abgaben zweimal fällig.
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Die betriebliche Altersversorgung ist ein altes Instrument der Altersvorsorge, aber auch der Personalpolitik. Angesichts des wachsenden Kostendrucks und vor dem Hintergrund einer hohen Arbeitslosigkeit hatte das Argument "betriebliche Altersversorgung" als Belohnung für langjährige Betriebszugehörigkeit in den letzten Jahrzehnten jedoch an Kraft verloren.
Mit der Riester-Reform wurden die Ansprüche künftiger Generationen an die gesetzliche Rentenkasse kräftig gekürzt. Zum Ausgleich wurden alternative Förderungen eingeführt wie zum Beispiel die Riester-Rente. Gleichzeitig erhielten alle Arbeitnehmer erstmals einen gesetzlichen Anspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber auf die Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge in Form von Direktzusagen, Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds oder betriebliche Unterstützungskassen. Finanzieren muss der Arbeitgeber diese nicht. Er profitiert aber von der Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung durch den Wegfall des Arbeitgeberanteils.
98 Prozent der Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern bieten inzwischen mindestens eine Form der betriebliche Altersvorsorge an, hat jüngst das Marktforschungsinstitut Psychonomics im Auftrag der Allianz Lebensversicherung ermittelt.
Bei den Kleinunternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern bietet knapp die Hälfte ihren Beschäftigten eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung oder die Möglichkeit der Entgeltumwandlung an. Die Beteiligung ist aber noch mager, so das Ergebnis einer anderen Studie desselben Instituts. Danach haben nämlich nur 16 Prozent der Arbeitnehmer auch einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge geschlossen. Als Ursachen für die geringe Beteiligung werden unter anderem die Komplexität der Materie und die Kommunikation in den Unternehmen genannt. Besonders gravierend macht sich dabei bemerkbar, dass vor allem jüngere Arbeitnehmer und Geringverdiener den größten Informationsbedarf aufweisen.
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