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06.04.2008 
Riester-Förderung

Staat sponsert Bausparer

von Anke Rezmer

Der Entwurf steht, offen sind noch wichtige Details: Vor der Abstimmung des Eigenheimrentengesetzes im Kabinett starten die Finanzlobbyisten ihre Schlussoffensive, besonders die Bausparkassen wollen Nachbesserungen. Es geht immerhin um 33 Millionen Förderberechtigte.

Wer aufs eigene Haus spart, soll künftig vom Staat gefördert werden. Foto: dpaLupe

Wer aufs eigene Haus spart, soll künftig vom Staat gefördert werden. Foto: dpa

FRANKFURT. Es bleibt spannend in Sachen Wohn-Riester. Zwar hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in seinem Referentenentwurf vom März bereits signalisiert, dass die Bundesregierung selbst genutztes Wohneigentum voll in die staatlich geförderte, private Altersvorsorge aufnehmen will. Offen sind jedoch noch wichtige Details. Weil der Entwurf für das „Eigenheimrentengesetz“ in Kürze dem Bundeskabinett vorgestellt werden soll, versuchen die Interessenverbände noch rasch ihre Belange durchzusetzen.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) äußert sich aktuell nicht dazu, über welche Themen die Steuerexperten bei der derzeitigen Abstimmung im Ressort noch diskutieren. Als sicher gilt, dass es künftig drei Arten einer Wohn-Riester-Förderung geben wird. Erstens sollen Bausparverträge mit Riester-Zertifikat gefördert werden. Für die Ansparzeit und die Tilgungsphase von Wohnungskrediten sollen die Bausparer Riester-Zulagen beziehungsweise den Riester-Steuerbonus in Anspruch nehmen können. Zweitens will die Regierung klassische Hypothekendarlehen fördern. Für den Kauf einer Immobilie können Riester-Sparer auch ihr gesamtes angespartes Kapital aus laufenden Verträgen einsetzen. Drittens soll es den Riester-Zuschuss auch für sogenannte Vorfinanzierungen von Bauspardarlehen geben. Hier zahlen Schuldner mit einem Kredit nur die Zinsen ihres Baudarlehens. Statt zu tilgen, sparen sie einen Bausparvertrag an.

Vor allem über die Förderung dieser Bausparsofortfinanzierungen streiten die Interessenvertreter. Verbraucherzentralen halten davon nichts. „Wir mögen diese Vorfinanzierungen nicht, weil sie intransparent sind“, sagt Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen. Immerhin loben die Verbraucherschützer Pläne des BMF, dass die Finanzinstitute für diese Kredite-Kombination einen einheitlichen Effektivzinssatz angeben müssen. Banken weisen normalerweise einen Effektivzinssatz für die Vorfinanzierung sowie einen für das spätere Bauspardarlehen aus. Die Finanzierung sehe so oft irrtümlich günstiger aus als ein normales Hypothekendarlehen, sagt Gottschalk. In einen einheitlichen, gemittelten Zinssatz fließe hingegen der relative Zinsverlust der gekoppelten Finanzierung ein, sagt er. Der Verlust ergebe sich aus dem Bausparvertrag. Dieser bringe kaum Zinsen in der Ansparphase. Währenddessen tilge der Sparer aber nichts von seinem Baukredit.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Bausparkassen bemühen sich um Nachbesserungen

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