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06.04.2008 
Riester-Förderung

Staat sponsert Bausparer

von Anke Rezmer

Der Entwurf steht, offen sind noch wichtige Details: Vor der Abstimmung des Eigenheimrentengesetzes im Kabinett starten die Finanzlobbyisten ihre Schlussoffensive, besonders die Bausparkassen wollen Nachbesserungen. Es geht immerhin um 33 Millionen Förderberechtigte.

Wer aufs eigene Haus spart, soll künftig vom Staat gefördert werden. Foto: dpaLupe

Wer aufs eigene Haus spart, soll künftig vom Staat gefördert werden. Foto: dpa

FRANKFURT. Es bleibt spannend in Sachen Wohn-Riester. Zwar hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in seinem Referentenentwurf vom März bereits signalisiert, dass die Bundesregierung selbst genutztes Wohneigentum voll in die staatlich geförderte, private Altersvorsorge aufnehmen will. Offen sind jedoch noch wichtige Details. Weil der Entwurf für das „Eigenheimrentengesetz“ in Kürze dem Bundeskabinett vorgestellt werden soll, versuchen die Interessenverbände noch rasch ihre Belange durchzusetzen.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) äußert sich aktuell nicht dazu, über welche Themen die Steuerexperten bei der derzeitigen Abstimmung im Ressort noch diskutieren. Als sicher gilt, dass es künftig drei Arten einer Wohn-Riester-Förderung geben wird. Erstens sollen Bausparverträge mit Riester-Zertifikat gefördert werden. Für die Ansparzeit und die Tilgungsphase von Wohnungskrediten sollen die Bausparer Riester-Zulagen beziehungsweise den Riester-Steuerbonus in Anspruch nehmen können. Zweitens will die Regierung klassische Hypothekendarlehen fördern. Für den Kauf einer Immobilie können Riester-Sparer auch ihr gesamtes angespartes Kapital aus laufenden Verträgen einsetzen. Drittens soll es den Riester-Zuschuss auch für sogenannte Vorfinanzierungen von Bauspardarlehen geben. Hier zahlen Schuldner mit einem Kredit nur die Zinsen ihres Baudarlehens. Statt zu tilgen, sparen sie einen Bausparvertrag an.

Vor allem über die Förderung dieser Bausparsofortfinanzierungen streiten die Interessenvertreter. Verbraucherzentralen halten davon nichts. „Wir mögen diese Vorfinanzierungen nicht, weil sie intransparent sind“, sagt Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen. Immerhin loben die Verbraucherschützer Pläne des BMF, dass die Finanzinstitute für diese Kredite-Kombination einen einheitlichen Effektivzinssatz angeben müssen. Banken weisen normalerweise einen Effektivzinssatz für die Vorfinanzierung sowie einen für das spätere Bauspardarlehen aus. Die Finanzierung sehe so oft irrtümlich günstiger aus als ein normales Hypothekendarlehen, sagt Gottschalk. In einen einheitlichen, gemittelten Zinssatz fließe hingegen der relative Zinsverlust der gekoppelten Finanzierung ein, sagt er. Der Verlust ergebe sich aus dem Bausparvertrag. Dieser bringe kaum Zinsen in der Ansparphase. Währenddessen tilge der Sparer aber nichts von seinem Baukredit.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Bausparkassen bemühen sich um Nachbesserungen

Die Bausparkassen halten einen einheitlichen Effektivzins hingegen für schwer verständlich. Der Verband freier Bausparkassen interpretiert den Gesetzentwurf so, dass weiterhin für jeden Kredit ein Effektivzins anzugeben sein wird. Die Regelung habe sich bewährt, meint ein Verbandssprecher. Generell begrüßt der Verband die Riester-Förderung für die Vorfinanzierungen, für die es „attraktive Angebote von Bausparkassen“ gebe. Verbraucherschützer monieren zudem, dass Häuslebauer mit den Sofortfinanzierungen ein höheres Risiko eingingen als mit Hypothekendarlehen. Wenn die Finanzierung scheitere, was laut Gottschalk immerhin bis zu zehn Prozent der Häuslebauer erleben, säßen sie auf höheren Verbindlichkeiten und zahlten somit eine höhere Gebühr für die Auflösung des Darlehens.

Die Bausparkassen bemühen sich zudem um Nachbesserung bei der Wohnungsbauprämie. Diese weitere staatliche Förderung des Bausparens soll im Zuge des Eigenheimrentengesetzes eine Zweckbindung an Kauf oder Umbau von Eigenheimen bekommen. Die Bausparkassen wollen eine Ausnahme für junge Bausparer unter 25 Jahren durchsetzen. „Die Politik darf nicht riskieren, dass junge Leute ihre Sparmotivation verlieren“, argumentiert der Verbandssprecher.

Generell sehen Verbraucherschützer und Baufinanzierer die Erweiterung der Riester-Rente auf Eigenheime positiv. Kritik kommt von der Konkurrenz der Baufinanzierer, vor allem von Fonds und Versicherern. Der Fondsverband BVI etwa spricht von der Gefahr des „Ausblutens der Riester-Rente“ durch das „Verkonsumieren“ des bisher erreichten Riester-Vermögens für Wohnzwecke. Es geht immerhin um 33 Millionen Förderberechtigte, die mit der Riester-Rente jahrzehntelang laufende Verträge abschließen. Das Gesetz soll nach Plänen des BMF noch in diesem Jahr in Kraft treten und rückwirkend ab Anfang 2008 gelten. Bausparkassen arbeiten bereits an Produkten.

Riester-Förderung

Konzept Mit der Riester-Rente fördert der Staat das private Sparen für das Alter über Zulagen und Steuervorteile. Riester-Verträge bei Versicherungen, Fonds, Banken und künftig Bausparkassen garantieren den Kapitalerhalt. Generell wird das Kapital als Rente ausgezahlt, 30 Prozent des Geldes kann man bei Rentenbeginn bekommen. Häuslebauer können ihr Kapital ins Eigenheim stecken.

Förderung Jeder Riester-Sparer bekommt jährliche Zulagen von 154 Euro, für jedes Kind 185 Euro. Für ab 2008 geborene Kinder gibt es 300 Euro. Außerdem kann man Sparraten bis zu 2 100 Euro im Jahr minus Zulagen von der Steuer absetzen. Im Rentenalter werden die Auszahlungen versteuert. Für Häuslebauer sollen fiktive Auszahlungen ermittelt werden, auf die Steuern anfallen.

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