0 Bewertungen
28.03.2007 
Versicherungsvertragsrecht

Streit über neues Gesetz

von Monika Lier, Frank M. Drost und Rita Lansch

Den Verbraucherschützern geht die geplante Reform des Versicherungsvertragsrechts (VVG) nicht weit genug. Auf der heutigen Anhörung im Bundestag will sich die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) dafür einsetzen, die Abschlusskosten für eine Lebenversicherung über einen Zeitraum von zehn Jahren zu verteilen. Dann müssten Lebenversicher tiefer in die Tasche greifen als bisher.

KÖLN / BERLIN / DÜSSELDORF. Für eine Verteilung der Kosten auf die gesamte Laufzeit plädiert der Bund der Versicherten. Das Bundesjustizministerium setzt sich für eine Frist von fünf Jahren ein.

Wird heute eine Lebensversicherungspolice beispielsweise nach zwei Jahren gekündigt, kann es sein, dass der Versicherungsnehmer leer ausgeht. Nach derzeitiger Rechtslage werden die Abschlussgebühr der Versicherung und die Provision für den Makler in voller Höhe auf die Prämien umgelegt. Durch die Verteilung dieser Kosten auf fünf Jahre erhalten Versicherungsnehmer künftig mehr Geld zurück als bisher. Es könnte aber noch mehr sein, urteilen die Verbraucherschützer.

Dagegen hofft der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) darauf, dass die Regelung zumindest nicht für bestehende Verträge gelte. Doch im Gegensatz zum Referentenentwurf sieht die Kabinettsvorlage das vor. In diesem Falle wäre für einzelne Unternehmen eine Schieflage nicht auszuschließen, sagt Axel Wehling vom GDV. Die Versicherer müssten für die höheren Auszahlungen an Kunden, die früh kündigen, rund eine bis 1,5 Mrd. Euro zurückstellen. Durch die notwendig werdende Anpassung der Deckungsrückstellung würde ein zusätzlicher Aufwand von rund zehn Mrd. Euro entstehen.


»Lesen Sie hier mehr zum Thema (Alters-)Vorsorge & Versicherung ...


Weniger umstritten ist die künftig genauere Berechnung des „Rückkaufswerts“, den ein Kunde bei vorzeitiger Kündigung ausgezahlt bekommt. Für ihn war bisher der „Zeitwert“ maßgeblich – ein unbestimmter Begriff. Künftig wird er nach dem Deckungskapital berechnet. Das Deckungskapital ist das Kapital, das mindestens vorhanden sein muss, um die Ansprüche des Versicherten zu erfüllen.

Mit dem VVG will die Regierung für mehr Verbraucherschutz sorgen und insbesondere die Inhaber von kapitalbildenden Lebensversicherungspolicen besser als bisher stellen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem wegweisenden Urteil vor zwei Jahren festgestellt, dass die gesetzlichen Regelungen im Bereich der kapitalgebundenen Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung nicht mehr den verfassungsrechtlichen Schutzanforderungen genügten.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: In letzter Konsequenz könnte die VVG-Reform die Überschussbeteiligung für alle Kunden senken.

Artikel bewerten:
  • 1 Stern
  • 2 Sterne
  • 3 Sterne
  • 4 Sterne
  • 5 Sterne
Anzeige
Anzeige

weiter Thema:

weiterAnlegerakademie

Genug Geld für das Leben im Alter  Artikel in Merkliste

09.11.2008Die gesetzliche Rente allein reicht nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten. Eine zusätzliche private Vericherung kann vor der sogenannten "Rentenlücke" schützen. Foto: dpa

Die Deutschen werden immer älter. An sich ist das eine gute Nachricht. Wir essen ausgewogener und arbeiten heute weniger als früher –zumindest körperlich. Das schont Gelenke und Glieder. Laut Statistischem Bundesamt hat ein neugeborenes Mädchen eine Lebenserwartung von gut 81 Jahren; ein Junge wird im Schnitt 76 Jahre alt werden. Das lange Leben der heutigen Generation hat allerdings einen Haken: Wer lange lebt, braucht eine Menge Geld. Artikel


Anzeige