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14.12.2006 
Reform des Versicherungsvertragsgesetzes

Versicherer erhalten Schützenhilfe

von Rita Lansch

Der Bundesrat hat sich in einem zentralen Punkt der für 2008 geplanten Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) auf die Seite der Versicherungswirtschaft geschlagen.

DÜSSELDORF. In ihrer Stellungnahme zum Regierungsentwurf plädieren die Vertreter der Länder gegen die von der großen Koalition geplante Einbeziehung der festverzinslichen Wertpapiere in die stillen Reserven, an denen die Versicherten künftig beteiligt werden sollen.

Die Beteiligung der Kunden an den stillen Reserven der Lebensversicherung ist der zentrale Knackpunkt der VVG-Reform. Diese Reserven entstehen immer dann, wenn ein Wertpapier an den Märkten höher gehandelt wird als der Wert, mit dem es in der Bilanz steht. Den Anstoß für die Gesetzesänderung hat das Bundesverfassungsgericht gegeben. Die Richter haben eine transparente Beteiligung der Verbraucher an den Bewertungsreserven gefordert.

Während die Versicherer sich mit der Beteiligung an den stillen Reserven in Aktien und Immobilien abgefunden haben, tun sie sich mit der Einbeziehung der Festverzinslichen schwer. Der Grund: Stille Reserven in Anleihen entstehen durch fallende Zinsen; dann steigen regelmäßig die Kurse dieser Papiere. Die Reserven werden jedoch selten realisiert. In der Regel halten Versicherer Festverzinsliche bis zum Ablauf. Und bis dahin verflüchtigen sich diese Buchreserven wieder, die im Vergleich zu Bewertungsunterschieden bei Aktien oder Beteiligungen ohnehin geringer ausfallen.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: „Es ist politisch schwer zu vermitteln, das Gros der Kapitalanlagen auszunehmen.“

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