Das Geschäft mit der staatlich geförderten privaten Rürup-Altersrente kommt in Fahrt: Große Finanzbetriebe bauen auf das Zugpferd Rürup-Rente und verweisen auf das schwierige Umfeld für Versicherungsbetriebe. Doch anders als bei der Riester-Rente gibt es bisher noch kein Fondsprodukt – Fondsgesellschaften empören sich über die Sturheit des Finanzministeriums.
Bert Rürup: Der Wirtschaftsweise ist Namensgeber der Rürup-Rente. Foto: dpa
FRANKFURT. Ihnen hatte der Gesetzgeber vor einem Jahr zugesichert, auch Fonds für die nach dem Wirtschaftsweisen und Regierungsberater Bert Rürup benannte Altersrente verkaufen zu dürfen. Doch Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sendet keine Signale aus, Rürup-Verträge auf reiner Fonds-Basis steuerlich zu fördern. Den Rürup-Berechtigten bleibt derzeit nur eine staatlich geförderte Rentenversicherung als private Altersvorsorge.
In diesem Jahr wird sich das Neugeschäft mit den auch Basisrente genannten Produkten auf 350 000 Verträge verdoppeln, wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) schätzt. Bis Jahresende soll es demnach einen Bestand von rund 630 000 Verträgen geben. Zu den großen Anbietern zählen AMB und Allianz. Große Finanzvertriebe wie die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) sprechen vom „Zugpferd Rürup-Rente“ im ansonsten schwierigen Umfeld für Versicherungsvertriebe. Nach Aussage von DVAG-Chef Reinfried Pohl führt sein Vertrieb den Markt im Rürup-Neugeschäft an mit einem Anteil von 26 Prozent. Finanzberater hätten 2007 die beratungsintensive Förderrente entdeckt, meint Pohl. Die Menschen seien überrascht von den Anreizen zur Steuerersparnis bei Rürup, was einen immensen Einfluss auf die Anlageentscheidung habe.
In einen Rürup-Vertrag können die Förderberechtigten bis zu 20 000 Euro im Jahr einzahlen und in diesem Jahr 64 Prozent, also 12 800 Euro, von der Steuer absetzen. In den nächsten Jahren steigt dieser Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte bis auf 100 Prozent. (siehe „Steuerbonbon Rürup-Rente“). Die Rürup-Rente gilt vor allem als geförderte private Vorsorge für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Außerdem ist sie für gut verdienende Ältere sinnvoll, die darüber Teile ihrer Steuerlast in das Rentenalter verlagern können, sagen Experten. Das genossenschaftliche Fondshaus Union Investment beziffert das Marktpotenzial auf 17 Mill. Verträge. Allerdings passt die als unflexibel geltende Privatrente de facto nicht für jeden. Das echte, für sie erreichbare Potenzial benennt Union Investment daher mit 1,2 Mill. Verträgen.
Für Finanzvermittler ist der Abschluss eines Rürup-Vertrags lukrativer als die Riester-Rente. Laut GdV-Schätzung zahlt ein Rürup-Kunde durchschnittlich 2 000 Euro im Jahr ein, somit rund fünfmal so viel wie ein Riester-Kunde.
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Die Fondsbranche empört sich über die „Sturheit“ des Bundesfinanzministeriums (BMF). Das BMF beruft sich darauf, dass Fonds-Anlagen vor allem nicht die im Gesetz geforderte lebenslange Leibrente ab dem 60. Lebensjahr garantieren könnten. Einen Auslegungsspielraum gibt es laut BMF nicht. Genau darauf setzt aber die Fondsindustrie. Der Verband BVI bemüht sich um die Akzeptanz fondsbasierter Lösungen nach Vorbild der Riester-Rente. Bei Fonds-Riester-Renten baut der Anleger in der Auszahlphase sein angespartes Kapital ab, ab dem 85. Lebensjahr bekommt er eine Leibrente.
Große Fondsanbieter wie die DWS haben daher die Entwicklung eines reinen Rürup-Fondsproduktes vorerst auf Eis gelegt und bieten mit Versicherungspartnern fondsgebundene Rentenversicherungen an. Allein die Sparkassentochter Deka bleibt bei ihrem Plan: Noch für Dezember hat das Haus ein Fonds-Produkt angekündigt. Man sei in der „letzten Abstimmungsphase mit dem BMF“, sagt eine Sprecherin. Details will die Deka nicht verraten. Branchenexperten können sich vorstellen, dass die Deka die Regelung der umstrittenen Auszahlphase zunächst offen lässt und auf Nachverhandlungen mit der Politik hofft.
Ein Trostpflaster bleibt den sich als benachteiligt fühlenden Fondsanbietern: Zu zwei Dritteln schließen Anleger fondsgebundene Rürup-Rentenversicherungen ab. Damit managen sie zumindest in der Einzahlphase den Großteil des Rürup-Kapitals.
Steuerbonbon Rürup-Rente
Ansparphase
Selbstständige und Arbeitnehmer können eine steuerbegünstigte private Leibrente ansparen. Seit dem 1. Januar 2005 können sie dabei 60 Prozent aller privaten und gesetzlichen Beiträge für die Rente steuerlich geltend machen. Dieser Satz wird bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent erhöht. Für die Rürup-Rente erkennt das Finanzamt bis zu 20 000 Euro Vorsorgebeitrag als Sonderausgaben an. Die persönliche förderberechtigte Summe errechnet aber sich aus dem Förder-Höchstbetrag minus der steuerfreien Anteile zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Auszahlphase
Rentenzahlungen müssen seit Anfang 2005 zur Hälfte versteuert werden. Schrittweise wird dieser Anteil bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent angehoben. Rürup-Renten erlauben keine Einmalauszahlung des angesparten Kapitals, nur Verrentung. Stirbt der Beitragszahler vor Rentenbeginn, gehen die Erben leer aus. Versicherer bieten jedoch Zusatzpakete an, die Auszahlungen an die Hinterbliebenen vorsehen.
