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02.04.2007 
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Was leisten die neuen Wahltarife?

Es gibt zwei Arten: Die einen müssen die Kassen, die anderen können sie anbieten.

Die Pflicht zur Wahl hat einen handfesten Grund: "Die Versicherten können erstmals sehen, ob ihre Kasse mit den Beiträgen gut wirtschaftet", frohlockt Ministerin Schmidt. Denn die neuen Offerten müssen sich laut Gesetz selbst finanzieren. Die gesetzlichen Kassen müssen etwa Tarife für chronisch Kranke anbieten; für Mitglieder, die sich lieber ambulant statt stationär versorgen lassen wollen; für Patienten, die an Kooperationsmodellen von Fachärzten und Kliniken teilnehmen wollen, und für solche, die sich verpflichten, grundsätzlich zuerst ihren Hausarzt zu konsultieren. Dafür locken finanzielle Anreize.

Deutlich mehr sparen lässt sich mit weitergehenden Angeboten, die nur einige der Kassen anbieten werden. So kommt ein Tarif mit Selbstbehalt ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung ins Angebot. Solche Angebote haben eine vorgeschriebene Mindestlaufzeit von drei Jahren. Bis zu einem festgelegten Betrag zahlt der Patient seine Arztrechnungen selbst, den Rest übernimmt die Kasse. Für diesen Eigenbetrag zahlt sie am Jahresende eine Prämie von maximal 600 Euro. Mehr erlaubt der Gesetzgeber nicht. "Beim Selbstbehaltmodell der DAK würde der Versicherte bei 600 Euro Prämie etwa zehn Prozent Beitrag gegenüber dem regulären Tarif sparen", rechnet DAK-Chef Herbert Rebscher vor.

Vorausgesetzt, sie bleiben gesund. Wer aus eigener Tasche mehr für die Arztrechnungen blechen muss, als ihm die Kasse erstattet, legt drauf. Für Versicherte, die häufiger ein Zipperlein plagt, heißt es also: Finger weg vom Selbstbehalt.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Sparen mit Kostenerstattung

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