Der Anbieterwechsel wird für Privatversicherte leichter. Theoretisch. Denn die Unternehmen tauschen Kundendaten aus und lehnen ab.
Jahre mussten Hunderttausende Versicherte leiden, jetzt endlich lindert die Gesundheitsreform ihre Pein. Die Therapie: Wer mit seiner privaten Krankenversicherung (PKV) unzufrieden ist, kann im ersten Halbjahr 2009 einen Teil seiner beim alten Unternehmen angesparten Altersrückstellungen zum neuen Anbieter mitnehmen. Klingt gut, endlich wird der Wechsel ohne enorme Verluste leichter. Die ersten Anbieter wie Axa, Central oder LVM greifen die politische Steilvorlage schon dankbar auf und gehen bei Wettbewerbern auf Kundenfang. Schade nur, dass die Hoffnung für viele Wechselwillige als Enttäuschung enden wird.
Denn erstens muss sich, wer in einen besseren Tarif als den Basistarif – die PKV-Holzklasse – wechseln will, einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen. Die endet oft in Ablehnung oder Risikoaufschlag, da reicht schon ein Heuschnupfen. Und zweitens tauschen sich die Assekuranzen über ihre Kunden aus; erfahren, wer von wem warum einstmals abgelehnt wurde. Betroffen sind davon nicht nur PKV-Kunden, sondern auch jedermann, der eine Berufsunfähigkeitspolice braucht.
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Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die eine Zusatzversicherung für Zähne, Chefarzt oder Heilpraktiker bei einem privaten Anbieter abschließen wollen, können in eine Datenaustausch-Mühle zwischen GKV und PKV geraten – obwohl der Transfer zum Teil verboten ist. Datenschützer sind alarmiert. Der Verband der Privaten Krankenversicherer in Köln sollte jetzt der zuständigen Datenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen, Bettina Sokol, Bericht erstatten. Sokol bezweifelt unter anderem, dass die Unternehmen nur erlaubte Daten austauschen, und argwöhnt, dass Versicherte nicht ausreichend informiert werden.
Missbrauch befürchten Verbraucher- und Datenschützer zum Beispiel bei der sogenannten Versichertenumfrage. Das ist die branchenweite Suche nach schwarzen Schafen unter den Kunden. Der aufnehmende Versicherer darf sich mit Einverständnis des Neukunden erkundigen, ob der schon mal wegen einer Vertragsverletzung, einer Doppelversicherung oder eines Betrugs auffällig geworden ist. 3000-mal wurde diese Recherche 2007 laut PKV-Verband gestartet.
Lars Gatschke vom Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisiert dabei das Procedere: "Fatalerweise weiß der Kunde nicht, welche Daten von ihm abgefragt wurden und kann so folgenreiche Fehler auch nicht korrigieren." Sein Fazit: "Beim PKV-Verband herrscht zu wenig Transparenz." Außer für die branchenweit durchgeführte Versichertenumfrage gilt das auch für die sogenannte Vorversicherungsanfrage. Hier willigt der Wechselinteressierte ein, dass sich die neue Versicherung bei seiner alten über ihn erkundigen darf.
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Überprüft wird zum Beispiel, ob der Versicherte bei der Gesundheitsprüfung korrekte Angaben gemacht hat. Entziehen kann sich dieser Prüfung niemand: Ohne Einwilligung dazu kommt erst gar kein Antrag zustande. Die Unternehmen prüfen dabei ihre Antragsteller per abgefragter Checkliste auf Herz und Nieren. Sie müssen über Jahr zurück offenbaren, wann sie woran kränkelten und ihre Ärzte von der Schweigepflicht befreien.
Das Ergebnis des Checks hat für die Kunden weitreichende Folgen. Wird der Antrag nach dem Check verweigert, kann der Kunde woanders nur noch schwer unterschlüpfen – das nächste angefragte Unternehmen wird diese Information ganz sicher erhalten. Bekommt der Kunde nur gegen Risikozuschlag beim neuen Versicherer Schutz gewährt, kann diese Preiserhöhung seinen monatlichen Beitrag so verteuern, dass der Wechsel für ihn unattraktiv bis unmöglich wird. Da kann Gesundheitsministerin Ulla Schmidt noch so viel von der neuen Wechselfreiheit schwärmen.
Gesundheitsprüfung und Datenaustausch sind keine Minderheitenprobleme. Während Versicherungen wie die Allianz auf Nachfrage gar nicht erst sagen, wie viel Prozent ihrer Anträge abgelehnt oder nur mit Aufschlag akzeptiert werden, und der PKV-Verband von fünf Prozent mit Risikoaufschlag spricht, reden Versicherungsvertreter von rund 20 Prozent Ablehnungen und gut 30 Prozent, bei denen Risikozuschläge gefordert werden. Kaum ein Antrag gehe noch ohne größere Nachfragen durch.
Aus Sicht der vorhandenen Kunden kann eine genaue Gesundheitsprüfung durchaus sinnvoll sein, meint Marion Busch von der Hamburger Funkgruppe Versicherungsmakler: "Eine restriktive Annahmepolitik trägt zur Beitragsstabilität bei." Über den Austausch von Kundendaten verfügt die Branche über hochsensible Daten. Datenschützer argwöhnen nun, dass sie damit nicht immer angemessen umgeht.
Für Meike Kamp vom staatlichen schleswig-holsteinischen Datenschutzzentrum ist nicht nur unklar, welche Informationen Unternehmen zum Beispiel bei abgelehnten Anträgen austauschen, sondern auch auf welcher Ebene. Nur innerhalb eines Unternehmens? Innerhalb des gesamten Konzerns? Oder gar verbandsübergreifend? Datenexpertin Kamp moniert: "Zudem betreiben nach unseren Erkenntnissen einige private Krankenversicherungen auch Bonitätsprüfungen ihrer Mitglieder." So scheitern Interessenten auch dann, wenn sie pumperlgesund sind, aber irgendwann irgendwo in der Kreide standen. Auch hier sei die Gefahr groß, dass Fehler, von denen der Kunde nichts ahne, weitergegeben würden, so die Kieler Expertin und fordert deshalb mehr Informationsfluss an die Kunden.
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2007 erklärten Verbandsvertreter staatlichen Datenschützern auf Nachfrage die Auskunftswege in der Branche. Die Versichertenumfrage liefe demnach so ab: Unternehmen, die einen Verdacht gegen einen Antragsteller oder Leistungsbezieher hegen, schickten eine Karte in die Kölner PKV-Zentrale mit den persönlichen Daten des Kunden und bitten so die anderen Mitgliedsunternehmen um Auskunft, ob ihnen dieser Mensch bereits unangenehm aufgefallen sei. Der Verband sammele die Karten. Sobald 40 beieinander seien, verteile er sie vervielfältigt an die Mitgliedsunternehmen zur Kenntnis. Nach einem Monat würden die Karten vernichtet.
Da kommt im E-Mail-Zeitalter nicht nur professionellen Datenschützern der Gedanke: Wollen die keine nachweisbaren Dateien? Ebenfalls interessant: Was genau begründet einen Verdacht? Die NRW-Datenschutzbeauftragte stieß auf Erstaunliches, so Frau Sokols Sprecherin Bettina Gayk: "In einem Fall reichte schon die Tatsache, dass ein 40-jähriger Selbstständiger erstmals eine Krankentagegeldversicherung beantragte. Dem Unternehmen schien der Mann als Selbstständiger zu alt für diesen Erstantrag." Unternehmer unter Verdacht, so schnell kann's gehen.
Die weiteren Auskünfte, die die PKV-Vertreter zur Beruhigung der NRW-Datenschützer hinterließen, scheinen wenig tiefgründig gewesen zu sein. "Dass wir in 26 Einzelfragen um schriftliche Auskunft gebeten haben, ist für uns eine ungewöhnlich ausführliche Nachfrage", sagt Gayk. Der PKV-Verband gibt sich offiziell gelassen. Gegenüber der Wirtschaftswoche erklärte er nach drei Tagen des Nachdenkens: "Den Vorwurf, die Privaten würden allen Appellen zum Trotz Transparenz scheuen, kennen wir nicht. Da beim PKV-Verband kein Datenspeicherungssystem existiert, können wir den Vorwurf auch nicht nachvollziehen." Weder Ergebnisse von Probeanträgen noch von verbindlichen Anträgen würden ausgetauscht.
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Das bezweifelt Peter Pryzibilla, Versicherungsmakler aus München: "Uns Maklern wird ebenfalls gesagt, die Daten werden nicht ausgetauscht. Aber ich staune in der Praxis immer wieder, wo alte Daten unserer Kunden bei Neuanträgen plötzlich auftauchen." Der Münchner Profi macht derzeit noch eine andere Erfahrung: "Momentan sind einige Unternehmen bei der Gesundheitsprüfung gar nicht mehr so vorsichtig. Seit sechs Monaten wird versucht, Stückzahlen zu produzieren. Einige Gesellschaften brauchen dringend Neugeschäft, denn ihnen bricht durch die Gesundheitsreform der Umsatz weg." Das macht offensichtlich manche PKV flexibel.
Doch Vorsicht, wenn ein Vermittler erklärt: "So genau müssen Sie das gar nicht angeben." Doch, müssen Sie. Denn wird der Kunde eines Tages ernstlich krank, ist es der PKV dank der Einverständniserklärung ihres Versicherten bei Vertragsabschluss ein Leichtes, bei allen jemals beteiligten Ärzten nachzuforschen, ob der Malade einst nicht irgendein risikorelevantes Detail verschwieg. Wenn ja, kann er je nach Eigenverschulden einen Teil seines Schutzes oder sogar den gesamten Versicherungsschutz verlieren. Die Hamburger Versicherungsmaklerin Marion Busch rät deshalb: "Empfehlenswert ist für beide Seiten ein ausführliches Beratungsprotokoll. Damit hat der Kunde ein Beweismittel vor Gericht."
Überraschungen beim Datenaustausch gibt es auch zwischen gesetzlichen und privaten Kassen, die miteinander für Zusatzversicherungen kooperieren. In diesem Fall dürfen nur handverlesene Daten von der GKV an die PKV weitergeleitet werden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat soeben Anzeige gegen die IKK Hamburg und die IKK Ems gestellt – sie sollen mehr hochsensible Daten als erlaubt an die private Signal-Iduna weitergegeben haben.
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