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18.11.2006 
Altersvorsorge

Wichtig ist ein guter Krankenschutz

von Anke Henrich, Wirtschaftswoche

Eine gute Krankenversicherung im Alter ist unverzichtbar - und kann teuer werden. Worauf Kassenpatienten und Privatversicherte im Ruhestand achten sollten.

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Die Schere öffnet sich: Wenn das monatliche Budget durch die Umstellung aufs Rentnerdasein kleiner wird, spielen die Gesundheit und ihre Kosten eine immer größere Rolle. Für Privatversicherte ändert sich rechtlich wenig, finanziell womöglich viel: Vom ersten Tag ab Vertragsabschluss bezieht sich ihr Beitrag unabhängig vom Einkommen einzig auf ihr individuelles Gesundheitsrisiko - dabei bleibt es. Knackpunkt: Wie hoch können die Beiträge steigen? Den Rentenversicherungsträger - aus der alten "BfA" ist inzwischen die Deutsche Rentenversicherung geworden - interessiert diese Frage nicht. Er überweist als Zuschuss die Hälfte des durchschnittlichen Beitragssatzes aller gesetzlichen Kassen. Die Differenz ist Privatsache.

Für gesetzlich Versicherte ist die Rechnung komplizierter: Im Arbeitsleben mussten sie je nach Kasse um die 14,3 Prozent vom Gehalt für ihre Gesundheit aufwenden. Aber auf welcher Basis wird als Rentner abgerechnet? Da kommt es zu bösen Überraschungen, denn nicht nur die Rente zählt, sondern auch die betriebliche Altersvorsorge oder eine private Zusatzversicherung. Und je nach Fall fordert die Kasse auch von Kapitalgewinnen, Mieteinnahmen und so weiter ihren Anteil.

Für alle im Weiteren aufgeführten Regelungen und Rechnungen gilt: Stand Ende Oktober 2006! Die Regierung kann Gesetze bei Bedarf erstaunlich schnell ändern - und Vertrauensschutz scheint in Zeiten leerer Kassen selbst vor Gericht wenig Priorität zu genießen. Die häufigsten Fragen für angehende Rentner:

Gesetzlich Krankenversicherte

Wie komme ich in die KvdR, die Krankenversicherung für Rentner?

Was wenige wissen: Im Ruhestand wird die Krankenversicherung finanziell immer von der KvdR übernommen, auch wenn die angestammte gesetzliche Kasse der Ansprechpartner bleibt. Voraussetzung ist aber nicht nur der Eintritt in den Ruhestand, sondern auch, dass Sie zuvor 90 Prozent in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens Kassenmitglied waren, sei es als Pflicht-, Freiwillig- oder Familienversicherter. Wer 40 Jahre gearbeitet hat, muss also 18 der 20 letzten Jahre gesetzlich versichert gewesen sein. Dann muss die KvdR auch die freiwillig gesetzlich Versicherten aufnehmen. Diese Pflicht ist bares Geld wert, wie sich später noch zeigen wird.

Privat Versicherte können zwar bis zum 55. Lebensjahr in die Gesetzliche wechseln, aber die KvdR betrachtet die Spätberufenen als Freiwillige - und kassiert bei ihnen mehr ab. Die Fristenregel der KvdR soll verhindern, dass sich junge, gesunde Kunden günstig von der privaten Krankenversicherung versorgen lassen, um dann im Alter, auf der Flucht vor steigenden Beiträgen, in den Schoß der Gesetzlichen zurückzukehren. Umgekehrt gilt: Man kann sich von der Versicherungspflicht in der KvdR auch befreien lassen, um in die Private zu wechseln - sollte sich das aber gut überlegen. Es gibt kein Rückfahrticket.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Wie hoch ist der Kassenbeitrag im Alter?

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Wie hoch wird mein Kassenbeitrag im Alter, wenn ich bisher in der Gesetzlichen pflichtversichert bin?

Die Beiträge schwanken mit dem allgemeinen Beitragssatz, den Ihre Kasse auch von Beschäftigten einzieht - im Schnitt besagte 14,3 Prozent. Die Höchstgrenzen liegen zwischen 455 Euro und 505 Euro. Die eine Hälfte überweisen Sie, die andere Ihr Rentenversicherungsträger. Hinzu kommt ein Zuschlag von 0,45 Prozent, den Sie alleine zahlen müssen. Und falls Sie andere betriebliche oder private Altersrenten oder eine Witwen-/Witwer-Rente bekommen, wird auch sie bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3562 Euro herangezogen.

Wichtig für Renten aus einer Direktversicherung: Auszahlungen aus Kapitallebensversicherungen, die über den Betrieb abgeschlossen wurden, werden Betriebsrenten und Versorgungsbezügen gleichgestellt. Der Rententräger zahlt auf alle Bezüge außer der eigentlichen gesetzlichen Rente keinen 50-prozentigen Zuschuss zur Krankenversicherung - Sie müssen für diese Teile Ihres Einkommens die kompletten Beiträge alleine tragen.

Gegen die Zahlpflicht auf die Renten aus betrieblichen Direktversicherungen laufen diverse Klagen vor Sozialgerichten, da diese Regelung erst 2004 aus Geldnot eingeführt wurde, als schon Tausende im guten Glauben in die Direktversicherung eingezahlt hatten. Allzu aussichtsreich scheinen die Klagen aber nicht zu sein. Auch auf Einmalauszahlungen aus einer Lebensversicherung legt die Kasse ihre Hand: Die Summe wird fiktiv durch 120 Monate geteilt, daraus errechnet sich der monatliche zusätzliche Beitrag.

Eine Musterrechnung zeigt, zu welchen Überraschungen es kommen kann: Christine H. aus München hat als Berufstätige 245 Euro pro Monat für ihre Krankenkasse gezahlt. Als Rentnerin muss sie nun 128 Euro auf ihre staatliche Rente, 223 Euro auf ihre hohe Betriebsrente und 94 Euro auf ihre Rente aus einer Direktversicherung zahlen. Macht zusammen 445 Euro - und entspricht damit den günstigeren unter den Tarifen einer privaten Krankenversicherung. Zumindest für Singles, denn sind Gattin oder Gatte weiterhin über die gesetzliche Kasse zum Nulltarif mitversichert, ist das auch mit der günstigsten Privatkasse nicht zu toppen.

Lesen Sie weiter auf Seite 3: Wenn das Alterseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt

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Was passiert, wenn mein Alterseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt?

Glückwunsch! Erstens sind Sie eine wohlversorgte Ausnahme, zweitens bleibt das darüber hinaus fließende Geld von der Kasse unangetastet.

Was muss ich zahlen, wenn ich freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Kasse bin?

Siehe oben, es richtet sich danach, ob Sie zuvor bereits zu 90 Prozent gesetzlich versichert waren. Dann müssen Sie nur auf die sogenannten Altersrenten Beiträge zahlen. Erfüllen Sie die Voraussetzung nicht, werden sämtliche Nebeneinkünfte aus Kapitalerträgen oder Mieten bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3 562 Euro eingerechnet. Der Rentenversicherungsträger überweist Ihnen dann seinen 50-prozentigen Kassenzuschuss auf die gesetzliche Rente. Den Rest tragen Sie.

Wie viel darf ich hinzuverdienen?

Ihr Einkommen wird bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 3 562 Euro eingerechnet.

Übernimmt die Kasse alle anfallenden Gesundheitskosten?

"Mer waas es ned", würde der Frankfurter sagen. Hier entscheidet die Politik nach Kassenlage, nicht wie bei der privaten Konkurrenz der einmal abgeschlossene Vertrag. Ulrich Danitz, Versicherungsexperte der Beratungsgesellschaft w.econ in Köln: "Die Leistungseinschränkungen der gesetzlichen Versicherung werden in Zukunft ausschließlich durch Zusatzversicherungen aufgefangen werden können."

Und was ist mit der Pflegeversicherung?

Der Beitragssatz liegt einheitlich bei 1,7 Prozent für Rentner, wenn sie einst Nachwuchs großzogen, und bei 1,95 Prozent für Kinderlose. Beide Sätze werden allein vom Rentner übernommen.

Lesen Sie weiter auf Seite 4: Privatpatienten

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Werden meine Beiträge im Alter automatisch weiter steigen?

Das sollten sie nicht, denn ab dem 65. Lebensjahr greifen die jahrzehntelang eingezahlten Altersrückstellungen, die Prämien sollten konstant bleiben. Ab dem 85. Geburtstag sollten sie gar sinken. Peter Abrahams vom Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das die Versicherungsunternehmen kontrolliert: "2005 haben wir 2604 Beschwerden über private Krankenversicherer bearbeitet, 2004 waren es 4 162. Uns erreichen regelmäßig Beschwerden zu Beitragsanpassungen auch von älteren Versicherungsnehmern." Denn bis zum 65. Jubeltag können die Beiträge munter steigen.

Wie kann ich den Versicherungsbeitrag von mir aus senken?

Sie haben drei Optionen: Specken Sie die eingekauften Leistungen ab, steigen Sie in einen anderen Tarif beim selben Anbieter um oder wechseln Sie in den Standardtarif. Dörte Elß, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin: "Am einfachsten ist es, Leistungen auszudünnen: Rentner brauchen beispielsweise keine Krankentagegeldversicherung mehr, Kur-Leistungen sind verzichtbar, Chefarztbehandlung und Ein-Bett-Zimmer im Zweifel auch." Anders sieht es beim Selbstbehalt aus: "Den sollte man nicht ausgerechnet in dem Alter erhöhen, in dem man mehr medizinische Leistungen benötigt."

Die andere Lösung: Jeder Kunde hat das Recht, den Tarif innerhalb desselben Anbieters zu wechseln, die Versicherung muss ihn bei einer Beitragserhöhung darauf hinweisen. Elß: "Das macht aber kaum einer, und die wenigsten Kunden kennen ihr Recht. Es kann sich lohnen, in einen weniger komfortablen, aber immer noch gut bestückten Tarif zu wechseln."

Notnagel ist der Standardtarif: Zu zahlen ist dafür der Höchstsatz der gesetzlichen Versicherung, geleistet wird auch nur in deren Rahmen. Das heißt in der Praxis, so Elß: "Bei jedem Arztbesuch muss der Patient den Mediziner darauf hinweisen, dass der trotz Status als Privatpatient nur den 1,7-fachen Satz abrechnen kann." Manche Ärzte erklären sich dann für nicht mehr zuständig. Die bessere Lösung ist daher der Wechsel zu einem anderen Tarif.

Übernimmt die PKV alle Kosten?

Nein, die Probleme bleiben die alten, egal, ob als Werktätiger oder als Privatier: Die Kassen prüfen aus Kostendruck sehr viel sorgfältiger, ob eine Leistung ihrer Meinung nach medizinisch notwendig und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Kann ich kurz vor der Rente noch zurück in die gesetzliche Kasse?

Schwer. Grundsätzlich gilt: Die Privatversicherung ist als Bündnis fürs Leben angelegt. Ausnahmen: Wer jünger als 55 Jahre ist und in den letzten fünf Jahren schon mal mehr als 2,5 Jahre Kassenpatient war, kann zurück. Wer älter ist, muss mindestens ein Jahr lang Arbeitslosengeld II bezogen haben, um zurückkehren zu dürfen. Und wird dann - siehe oben - verstärkt zur Kasse gebeten. Also lieber durchhalten.

Lesen Sie weiter auf Seite 5: Pflegeversicherung frühzeitig abschließen

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Früh einsteigen

Wer rechtzeitig eine private Pflegeversicherung abschließt, ist im möglichen Ernstfall besser versorgt.

Es ist eine elende Flickschusterei: Längst lässt sich absehen, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nicht reicht, um die medizinische Versorgung im Alter zu finanzieren. Genau genommen ist die Staatsversicherung selbst schon in der Pflegestufe 2 und bedürfte dringend der Korrektur. Aber um die Reform der Krankenkassen endlich über die Bühne zu bekommen, klammerten die Berliner Großkoalitionäre die Pflegereform aus.

Umso wichtiger ist private Vorsorge. Nur sie entschärft das Problem, dass die eigenen Kinder dereinst vom Sozialamt zur Kasse gebeten werden könnten. Das schmerzt richtig. Auch wenn die obersten Gerichte festgelegt haben, dass die Ämter sich bescheiden müssen, um die individuell angemessene Grundsicherung der Kinder und ihrer Familien nicht zu gefährden, geht es je nach Einkommen und Lebenssituation für die Töchter und Söhne um einige Hundert Euro im Monat.

Die realistischen Pflegekosten liegen in der ersten Stufe bei rund 1 600 Euro, die gesetzliche Pflegeversicherung trägt davon 1 023 Euro. In der dritten Stufe zahlt sie 1 432 Euro - bei geschätzten Kosten von 3 300 Euro. Ein gewaltiges Loch. Die privaten Krankenkassen offerieren - auch allen Kassenpatienten - Zusatzversicherungen. Späteinsteiger bis zum 65. Lebensjahr werden von einigen Unternehmen akzeptiert, allerdings nur, wenn sie wegen der kürzeren Einzahlphase bis zum Ernstfall monatlich sehr viel höhere Beiträge leisten als beispielsweise ein 40-Jähriger.

Wie immer in der privaten Versicherung gilt auch hier: Frauen leben länger, also zahlen sie mehr. Und wer schon vorher krank war (also nahezu alle), muss tiefer in die Tasche greifen.

Den Pflegemarkt dominieren zwei unterschiedliche Offerten:

Tagegeld: Das kann der Kranke ausgeben, wie er will: Er kann sich stationär aufnehmen oder daheim ambulant pflegen lassen, medizinische Leistungen zukaufen oder eine Haushaltshilfe engagieren. Wer sich ausrechnet, wie hoch seine Rente und wie groß die Differenz zu einem Heimaufenthalt ist, kann auf den Euro genau kalkulieren, wie viel Geld ihm pro Tag fehlt.

Pflegekostenübernahme: Sie greift nur bei reinen Pflegekosten und zahlt mehr fürs Heim als für ambulante Hilfe. Kost und Logis werden aber auch bei stationärer Unterbringung nicht erstattet. Etwas mühsam ist der Angebotsvergleich. Ohne Blick ins Kleingedruckte geht es nicht, denn die gewährten Leistungen variieren besonders bei der Pflegekostenübernahme enorm. Auch deshalb gilt das Tagegeld vielen als die bessere Alternative.

Quelle: Wirtschaftswoche



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