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18.11.2006 

Lupe

Wie hoch wird mein Kassenbeitrag im Alter, wenn ich bisher in der Gesetzlichen pflichtversichert bin?

Die Beiträge schwanken mit dem allgemeinen Beitragssatz, den Ihre Kasse auch von Beschäftigten einzieht - im Schnitt besagte 14,3 Prozent. Die Höchstgrenzen liegen zwischen 455 Euro und 505 Euro. Die eine Hälfte überweisen Sie, die andere Ihr Rentenversicherungsträger. Hinzu kommt ein Zuschlag von 0,45 Prozent, den Sie alleine zahlen müssen. Und falls Sie andere betriebliche oder private Altersrenten oder eine Witwen-/Witwer-Rente bekommen, wird auch sie bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3562 Euro herangezogen.

Wichtig für Renten aus einer Direktversicherung: Auszahlungen aus Kapitallebensversicherungen, die über den Betrieb abgeschlossen wurden, werden Betriebsrenten und Versorgungsbezügen gleichgestellt. Der Rententräger zahlt auf alle Bezüge außer der eigentlichen gesetzlichen Rente keinen 50-prozentigen Zuschuss zur Krankenversicherung - Sie müssen für diese Teile Ihres Einkommens die kompletten Beiträge alleine tragen.

Gegen die Zahlpflicht auf die Renten aus betrieblichen Direktversicherungen laufen diverse Klagen vor Sozialgerichten, da diese Regelung erst 2004 aus Geldnot eingeführt wurde, als schon Tausende im guten Glauben in die Direktversicherung eingezahlt hatten. Allzu aussichtsreich scheinen die Klagen aber nicht zu sein. Auch auf Einmalauszahlungen aus einer Lebensversicherung legt die Kasse ihre Hand: Die Summe wird fiktiv durch 120 Monate geteilt, daraus errechnet sich der monatliche zusätzliche Beitrag.

Eine Musterrechnung zeigt, zu welchen Überraschungen es kommen kann: Christine H. aus München hat als Berufstätige 245 Euro pro Monat für ihre Krankenkasse gezahlt. Als Rentnerin muss sie nun 128 Euro auf ihre staatliche Rente, 223 Euro auf ihre hohe Betriebsrente und 94 Euro auf ihre Rente aus einer Direktversicherung zahlen. Macht zusammen 445 Euro - und entspricht damit den günstigeren unter den Tarifen einer privaten Krankenversicherung. Zumindest für Singles, denn sind Gattin oder Gatte weiterhin über die gesetzliche Kasse zum Nulltarif mitversichert, ist das auch mit der günstigsten Privatkasse nicht zu toppen.

Lesen Sie weiter auf Seite 3: Wenn das Alterseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt

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