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18.11.2006 

Lupe

Was passiert, wenn mein Alterseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt?

Glückwunsch! Erstens sind Sie eine wohlversorgte Ausnahme, zweitens bleibt das darüber hinaus fließende Geld von der Kasse unangetastet.

Was muss ich zahlen, wenn ich freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Kasse bin?

Siehe oben, es richtet sich danach, ob Sie zuvor bereits zu 90 Prozent gesetzlich versichert waren. Dann müssen Sie nur auf die sogenannten Altersrenten Beiträge zahlen. Erfüllen Sie die Voraussetzung nicht, werden sämtliche Nebeneinkünfte aus Kapitalerträgen oder Mieten bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3 562 Euro eingerechnet. Der Rentenversicherungsträger überweist Ihnen dann seinen 50-prozentigen Kassenzuschuss auf die gesetzliche Rente. Den Rest tragen Sie.

Wie viel darf ich hinzuverdienen?

Ihr Einkommen wird bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 3 562 Euro eingerechnet.

Übernimmt die Kasse alle anfallenden Gesundheitskosten?

"Mer waas es ned", würde der Frankfurter sagen. Hier entscheidet die Politik nach Kassenlage, nicht wie bei der privaten Konkurrenz der einmal abgeschlossene Vertrag. Ulrich Danitz, Versicherungsexperte der Beratungsgesellschaft w.econ in Köln: "Die Leistungseinschränkungen der gesetzlichen Versicherung werden in Zukunft ausschließlich durch Zusatzversicherungen aufgefangen werden können."

Und was ist mit der Pflegeversicherung?

Der Beitragssatz liegt einheitlich bei 1,7 Prozent für Rentner, wenn sie einst Nachwuchs großzogen, und bei 1,95 Prozent für Kinderlose. Beide Sätze werden allein vom Rentner übernommen.

Lesen Sie weiter auf Seite 4: Privatpatienten

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