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18.11.2006 

Lupe

Werden meine Beiträge im Alter automatisch weiter steigen?

Das sollten sie nicht, denn ab dem 65. Lebensjahr greifen die jahrzehntelang eingezahlten Altersrückstellungen, die Prämien sollten konstant bleiben. Ab dem 85. Geburtstag sollten sie gar sinken. Peter Abrahams vom Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das die Versicherungsunternehmen kontrolliert: "2005 haben wir 2604 Beschwerden über private Krankenversicherer bearbeitet, 2004 waren es 4 162. Uns erreichen regelmäßig Beschwerden zu Beitragsanpassungen auch von älteren Versicherungsnehmern." Denn bis zum 65. Jubeltag können die Beiträge munter steigen.

Wie kann ich den Versicherungsbeitrag von mir aus senken?

Sie haben drei Optionen: Specken Sie die eingekauften Leistungen ab, steigen Sie in einen anderen Tarif beim selben Anbieter um oder wechseln Sie in den Standardtarif. Dörte Elß, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin: "Am einfachsten ist es, Leistungen auszudünnen: Rentner brauchen beispielsweise keine Krankentagegeldversicherung mehr, Kur-Leistungen sind verzichtbar, Chefarztbehandlung und Ein-Bett-Zimmer im Zweifel auch." Anders sieht es beim Selbstbehalt aus: "Den sollte man nicht ausgerechnet in dem Alter erhöhen, in dem man mehr medizinische Leistungen benötigt."

Die andere Lösung: Jeder Kunde hat das Recht, den Tarif innerhalb desselben Anbieters zu wechseln, die Versicherung muss ihn bei einer Beitragserhöhung darauf hinweisen. Elß: "Das macht aber kaum einer, und die wenigsten Kunden kennen ihr Recht. Es kann sich lohnen, in einen weniger komfortablen, aber immer noch gut bestückten Tarif zu wechseln."

Notnagel ist der Standardtarif: Zu zahlen ist dafür der Höchstsatz der gesetzlichen Versicherung, geleistet wird auch nur in deren Rahmen. Das heißt in der Praxis, so Elß: "Bei jedem Arztbesuch muss der Patient den Mediziner darauf hinweisen, dass der trotz Status als Privatpatient nur den 1,7-fachen Satz abrechnen kann." Manche Ärzte erklären sich dann für nicht mehr zuständig. Die bessere Lösung ist daher der Wechsel zu einem anderen Tarif.

Übernimmt die PKV alle Kosten?

Nein, die Probleme bleiben die alten, egal, ob als Werktätiger oder als Privatier: Die Kassen prüfen aus Kostendruck sehr viel sorgfältiger, ob eine Leistung ihrer Meinung nach medizinisch notwendig und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Kann ich kurz vor der Rente noch zurück in die gesetzliche Kasse?

Schwer. Grundsätzlich gilt: Die Privatversicherung ist als Bündnis fürs Leben angelegt. Ausnahmen: Wer jünger als 55 Jahre ist und in den letzten fünf Jahren schon mal mehr als 2,5 Jahre Kassenpatient war, kann zurück. Wer älter ist, muss mindestens ein Jahr lang Arbeitslosengeld II bezogen haben, um zurückkehren zu dürfen. Und wird dann - siehe oben - verstärkt zur Kasse gebeten. Also lieber durchhalten.

Lesen Sie weiter auf Seite 5: Pflegeversicherung frühzeitig abschließen

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