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Fußball Bundesliga: Breno darf nicht ins Trainingslager

Bayern Münchens Trainer Jupp Heynckes hat an die Münchner Justiz appelliert, Innenverteidiger Breno mit nach Katar ins Winter-Trainingslager reisen zu lassen.

Breno muss in München bleiben Quelle: SID
Breno muss in München bleiben Quelle: SID

München (SID) - Bayern Münchens Trainer Jupp Heynckes appellierte noch an die Münchner Justiz, doch die bleibt hart: Innenverteidiger Breno darf wohl nicht nach Katar ins Winter-Trainingslager (2. bis 9. Januar 2012) des Fußball-Rekordmeisters reisen. "Die Meldeauflagen wurden zwar geringfügig gelockert, nach der jetzigen Entscheidung des Amtsgerichts München darf Herr Borges (Brenos Nachname, d. Red.) nicht ins Trainingslager reisen", sagte Thomas Steinkraus-Koch von der Münchner Staatsanwaltschaft der Bild-Zeitung: "Die Verteidigung hat aber die Möglichkeit, hiergegen Beschwerde einzulegen."

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Noch am Montagmorgen hatte Heynckes an die Justiz appelliert, Gnade vor Recht ergehen zu lassen und Breno die Teilnahme an der Rückrunden-Vorbereitung sowie am Testspiel gegen die indische Nationalmannschaft in Neu Delhi am 10. Januar 2012 zu ermöglichen. "Das würde ihm riesig helfen. Ich hoffe, dass man Einsicht hat. Es gibt ganz klare Gesetze, aber ich denke, dass man auch an den Menschen denken muss. Und da wäre es für ihn auf jeden Fall besser, wenn er dabei wäre", hatte Heynckes gesagt: "Man sieht doch, dass, wenn er täglich mit uns trainiert, er wieder Mut fasst, dass er motiviert ist, wieder lacht und ein ganz anderer Mensch geworden ist. Das gehört für mich auch zur Therapie."

Gegen Breno ermittelt die Staatsanwaltschaft München I wegen schwerer Brandstiftung. Der Brasilianer wird beschuldigt, Ende September einen Brand in seiner gemieteten Villa in Grünwald gelegt zu haben. Wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr saß er sogar zwölf Tage in Untersuchungshaft.

Brenos Verteidigung hatte einen Antrag auf Änderung der Meldeauflagen gestellt, um dem 22-Jährigen die Teilnahme am Trainingslager im Emirat am Persischen Golf zu ermöglichen. Da die Staatsanwaltschaft dies aber ablehnte, weil "nach wie vor dringender Tatverdacht" bestehe und eine Ausreise ein "höherer Fluchtanreiz" sei, musste nun die zuständige Richterin über den Antrag entscheiden.

Heynckes hatte bereits in der vergangenen Woche in Richtung Staatsanwaltschaft gesagt, dass man "mal die Kirche im Dorf lassen" solle: "Wir lassen ihn ja nicht in Katar oder Delhi".

Quelle: SID
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