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Fußball Bundesliga: Eintracht: DFB-Bundesgericht vermindert Strafmaß

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in einer rund sechststündigen Berufungsverhandlung den Zuschauer-Teilausschluss gegen Eintracht Frankfurt reduziert.

Im Fokus der Ermittlungen: Das Spiel in Aachen Quelle: SID
Im Fokus der Ermittlungen: Das Spiel in Aachen Quelle: SID

Frankfurt/Main (SID) - Einigung am grünen Tisch: Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in einer rund sechststündigen, mündlichen Berufungsverhandlung am Montag den Zuschauer-Teilausschluss gegen den Bundesliga-Aufsteiger Eintracht Frankfurt reduziert. Beim ersten Saison-Heimspiel gegen Bayer Leverkusen dürfen die Hessen nun doch 26.500 Heim- und 5000 Gästefans ins Stadion lassen. Zudem wird eine Geldstrafe von 100.000 Euro fällig.

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Zunächst sollten nach einem vorangegangenen Urteil des DFB-Sportgerichts vom 20. Juli wegen drei Fällen unsportlichen Verhaltens von Eintracht-Fans bei der Partie gegen Bayer Leverkusen am 25. August nur 15.000 Heim- und bis zu 5000 Gästefans zugelassen werden. Die Stehplatzbereiche hätten geschlossen bleiben müssen. Public Viewing auf dem Stadion- oder Vereinsgelände bleibt weiterhin untersagt.

Geahndet wurden die Vorkommnisse in den Partie bei Alemannia Aachen, beim Karlsruher SC und gegen 1860 München. In Aachen hatten Frankfurter Zuschauer eine abgebrochene Sitzschale, eine Leuchtrakete und einen gefüllten Bierbecher auf das Spielfeld geworfen sowie bengalische Feuer gezündet. Nach dem Heimspiel gegen München waren einige Anhänger des Aufsteigers - teilweise mit Leuchtfeuer in den Händen - auf den Platz gelaufen. In Karlsruhe waren etwa 400 Frankfurter Zuschauer in den Eingangsbereich gestürmt, zudem war eine große Menge Pyrotechnik gezündet worden.

Quelle: SID
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