Nach Einführung der Abgeltungsteuer werden Kapitalerträge mit dem Inhalt von so genannten Verlustverrechnungstöpfen verrechnet. Was dann übrig bleibt, wird mit dem neuen Sparerpauschbetrag verrechnet. Und erst wenn dieser ausgeschöpft ist, erfolgt der Abzug der Abgeltungsteuer auf den restlichen Betrag.
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