Die Unternehmen müssen sich auf neue Regelungen durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) einstellen. Die Richter in Erfurt haben sich jetzt bei der Übertragung von Resturlaub in der Elternzeit auf die Seite der Arbeitnehmer geschlagen. Damit nicht genug. Auch der Europäische Gerichtshof macht sich daran, das deutsche Urlaubsrecht weiter aufzuweichen.

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