Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich zum 1. Januar 2009 auf ein Rekordniveau von 15,5 Prozent. Das ist ein Anstieg um 0,6 Prozentpunkte. Dafür sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Arbeitslosenversicherung durch eine Beitragssenkung um 0,5 Prozentpunkte auf künftig nur noch 2,8 Prozent entlastet werden.
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