Die türkische Regierungspartei AKP von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan wird nicht verboten. Einen Antrag auf Auflösung der Partei wies das Verfassungsgericht in Ankara am Mittwoch ab. Allerdings wurden finanzielle Auflagen gegen die AKP verhängt: Die Partei muss staatliche Wahlkampfhilfen zurückzahlen.

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