Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehegatten deutlich geschwächt. Der Anspruch eines neuen Ehepartner kann Vorrang vor den Ansprüchen der Ex-Frau (oder des Ex-Mannes) haben - und zwar auch dann, wenn die frühere Ehe mehrere Jahrzehnte gedauert hat.

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