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20.02.2006 
Luftsicherheitsgesetz

Wiefelspütz schlägt Umgehung von Karlsruher Urteil vor

Der Einsatz der Bundeswehr im Innern sorgt weiter für Trubel in der großen Koalition. Während die Union weiter auf eine Grundgesetzänderung dringt, hält der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz den Soldateneinsatz zur Terrorabwehr auch ohne einen solchen Eingriff für möglich - und zwar nach den Regeln der Landesverteidigung.

BERLIN. Die Abwehr von Terrorflugzeugen durch Waffengewalt ist nach Ansicht des Innenexperten Dieter Wiefelspütz dann rechtlich möglich, wenn der Verteidigungsfall ausgerufen wird. Diese Konsequenz zog der SPD-Politiker aus dem Scheitern des Luftsicherheitsgesetzes in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht habe sein Nein zu dem Gesetz ausschließlich auf einen nichtkriegerischen Luftzwischenfall bezogen, begründete Wiefelspütz seinen Vorstoß.

„Bei der Abwehr eines Terrorangriffs von außen, der sich mit polizeilichen Mitteln nicht abwehren lässt und der im Schadensausmaß einem herkömmlichen militärischen Angriff mit Soldaten gleichkommt, müssen die Regeln für die Landesverteidigung gelten“, sagte Wiefelspütz in einem Zeitungsinterview. Sollte etwa ein Flugzeug im Ausland entführt und in Deutschland als Waffe benutzt werden, sei dies eindeutig Landesverteidigung.

Der SPD-Politiker wies darauf hin, dass auch der UN-Sicherheitsrat nach den Anschlägen vom 11. September 2001 das Recht der USA anerkannt habe, sich militärisch zu verteidigen, und die Nato habe den Bündnisfall festgestellt. Wiefelspütz hält eine Grundgesetzänderung deshalb nicht unbedingt für erforderlich.

Dazu sagte der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, die Liberalen hätten immer die Auffassung vertreten, dass die Verteidigung des Luftraums gegen Angriffe von außen eine Aufgabe der Bundeswehr beziehungsweise der NATO sei. „Daran hat sich durch das wegweisende Karlsruher Urteil zum Luftsicherheitsgesetz nicht geändert, da dieses Gesetz die Befugnisse der Polizei und die Frage der Amtshilfe der Bundeswehr für die Polizei betraf“, erklärte Stadler in Berlin.

Auf heftige Ablehnung stieß die Anregung Wiefelspütz' bei der Fraktion Die Linke. Innenexpertin Ulla Jelpke warf dem SPD-Politiker in Berlin vor, „offen verfassungsfeindliche Initiativen zu entwickeln“. Wiefelspütz behaupte letztlich, Flugzeuge abzuschießen gelte nicht, wenn die Flugzeuge im Ausland entführt worden seien. „Diese Ansicht ist abenteuerlich. Die Menschenwürde macht nicht an den Landesgrenzen Halt“, erklärte Jelpke.

Indessen hielt auch die Debatte über einen möglichen Einsatz der Bundeswehr während der Fußball-Weltmeisterschaft an. Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber setzte sich einmal mehr für eine Unterstützung durch Soldaten ein. In welcher Form das geschehen könne, müssten der Bundesinnenminister und der Verteidigungsminister klären, sagte der CSU-Vorsitzende in München. Angesichts der andauernden Ausschreitungen wegen der Mohammed-Karikaturen müssten jüdische und arabische Einrichtungen bei der Weltmeisterschaft besonders geschützt werden.

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