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10.04.2008 
Tennisschläger-Streit

Justiz rüttelt an EU-Regeln für Handgepäck

Ein Rechtsstreit um Tennisschläger im Handgepäck stellt Europas Regeln für Flugreisende massiv in Frage. EU-Generalanwältin will nun die Sicherheitsvorschriften insgesamt kippen.

HB BRÜSSEL. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg kritisierte Generalanwältin Eleanor Sharpston, dass die Passagiere keine vollständigen Informationen über an Bord verbotene Gegenstände bekommen. Sie schlug dem Gericht deshalb vor, die Verordnung nicht nur für ungültig, sondern für inexistent zu erklären.

Ausgelöst hatte den Rechtsstreit ein Fluggast, der im September 2005 am Flughafen Wien-Schwechat mit Tennisschlägern im Handgepäck ins Flugzeug gestiegen war. Sicherheitsleute waren aber der Ansicht, diese Sportgeräte seien an Bord verboten, und forderten den Mann zum Verlassen der Maschine auf. Der Betroffene erhob Klage.

Generalanwältin Sharpston erklärte in ihrem Gutachten, die fragliche EU-Verordnung über die Sicherheit in der Luftfahrt müsse wegen wesentlicher Formfehler zumindest für ungültig erklärt werden. Ministerrat und Europa-Parlament hatten nämlich beschlossen, Details zu Kontrollen und Handgepäck geheimzuhalten. Nur eine Pressemitteilung der EU-Kommission vom Januar 2004 enthielt Informationen über Gegenstände auf der Verbotsliste.

Laut EuGH verbietet der Anhang der Verordnung die Mitnahme von Schlagwaffen an Bord, also etwa „Totschläger, Schlagstöcke, Baseballschläger und ähnliche Gegenstände“. Der Anhang sei mehrfach geändert, aber nie veröffentlicht worden. Auch das umstrittene Verbot von Flüssigkeiten im Handgepäck gehört dazu. Die EU-Kommission verteidigte die Geheimhaltung noch am Donnerstag mit dem Argument, man wolle Terroristen keine nützlichen Hinweise geben.

Dieses Vorgehen sei mit EU-Recht unvereinbar und könne nicht geduldet werden, meinte die Generalanwältin. Ein Sprecher von EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot erwiderte, die Brüsseler Behörde wolle den Anhang der mittlerweile geänderten Verordnung auch künftig unter Verschluss halten. Fluggäste sollten zwar besser informiert werden. Wann dies geschehen und ob es eine umfassende Liste geben solle, ließ Barrots Sprecher Michele Cercone aber offen.

Die Ansicht des Generalanwalts ist für das spätere Urteil des EuGH nicht bindend. Häufig folgt das oberste EU-Gericht in seinem Urteil aber diesem Gutachten.

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