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30.06.2008 
Nichtraucherschutzgesetz

Blauer Dunst und zündende Ideen

von von Stefanie Bilen

Not macht erfinderisch: Ab Juli müssen alle Wirte qualmende Gäste in einen Extra-Raum schicken, vor die Tür verbannen oder einen Club gründen. Wie sich Kneipiers gegen das Rauchverbot wehren.

HAMBURG. So sieht sie also aus, die Welt der Sehnsüchte: pinkfarbene Wände, roter Tresen, lila Barhocker. Tine Wittler, die als Einrichtungsexpertin durch die RTL-Serie "Einsatz in vier Wänden" bekanntwurde, will es gemütlich haben in ihrer Kneipe, der "Parallelwelt".

Wenn Psychologen von solchen Welten sprechen, reden sie über Menschen, die zur Realitätsflucht neigen. Die sich auf eine Fantasiereise begeben, um Sehnsüchte auszuleben und unerträgliche Realitäten zu verdrängen. Als sich Tine Wittler bei der Eröffnung vor vier Jahren für diesen Namen entschied, hatte sie etwas Simples im Sinn: Ihre Kneipe sollte eine Welt sein, in der man dem Alltag entkommen kann, in der man sich bei Bier und Wein amüsieren kann.

Heute scheint das nebensächlich zu sein, heute kommen die meisten Gäste, weil sie einer unerträglichen Realität entkommen wollen: dem Nichtraucherschutzgesetz. Die "Parallelwelt" ist ein Raucher-Verein mit knapp 2 000 Mitgliedern, Tendenz steigend. Tine Wittler hat sich einen geschickten Winkelzug ausgedacht, um das Rauchverbot zu umgehen. Andere Kneipenbetreiber suchen noch nach Lösungen. Das Gesetz, das in vielen Bundesländern bereits seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist, gilt von morgen an in ganz Deutschland. Dann verbieten Nordrhein-Westfalen und Thüringen als Schlusslichter den Bürgern das Rauchen in Kneipen, die keine getrennten Raucher- und Nichtraucher-Bereiche haben.

Was zum Gesundheitsschutz für Nichtraucher ersonnen wurde, hat sich in den vergangenen Monaten zum Glaubenskampf unter Gastronomen, Medizinern, Politikern, Rauchern und Nichtrauchern entwickelt. Darf der Gesetzgeber Wirten vorschreiben, welche Gäste sie empfangen dürfen? Weil gerade Betreiber kleiner Pinten, die keinen Extra-Raum für Zigarettenfreunde haben, unter dem Verbot leiden, liegt der Fall beim Bundesverfassungsgericht. In den nächsten Wochen wird eine Entscheidung erwartet.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) spricht von Umsatzeinbußen in Höhe von 20 Prozent bei kleinen Bars und Kneipen. Mindestens 60 000 der 250 000 Gaststätten in Deutschland verfügen nur über einen einzigen Raum.

Viele Kneipiers werden inzwischen erfinderisch. In Karlsruhe stellte beispielsweise ein Wirt im Hauptraum seines Brauereirestaurants einfach ein Bierzelt auf, denn Rauchen in Festzelten ist erlaubt. Als die Stadt mit einem Bußgeld drohte, baute er das Zelt wieder ab, hatte aber eine neue Idee: Er deklarierte seine Bierkneipe "Armer Ritter", ebenfalls auf dem Brauereigelände, allerdings 200 Meter von der Hauptgaststätte entfernt, zum Raucherbereich. Und in Berlin hat der Betreiber eines Restaurants seinen Gästen eine Raucherlounge auf der Straße eingerichtet - in einem Lieferwagen mit extra Lüftung und Elektroheizung.

Unternehmer werden einfallsreich, wenn sie durch Gesetze ihre Existenz gefährdet sehen. Das zeigte sich auch 2003, als das Einwegpfand eingeführt wurde. Manch eine Brauerei hat ihre Flaschen so verändert, dass sie Mehrwegflaschen zum Verwechseln ähnlich sahen.

Ein anderes Beispiel gibt es in der Pharmabranche. Weil es das Gesetz nicht zulässt, dass Apotheker mehr als drei Filialen eröffnen, wählen Unternehmen den Umweg über das Ausland: Der Pharmahändler Celesio hat sich die niederländische Versandapotheke DocMorris einverleibt und betreibt zusammen mit deutschen Partnern über 100 Filialen. Diese bleiben zwar selbstständig, müssen aber Lizenzgebühren an DocMorris zahlen. Auch die Drogeriekette dm vertreibt apothekenpflichtige Medikamente, indem sie mit einer holländischen Versandapotheke zusammenarbeitet. Dass diese Wege rechtmäßig sind, haben Gerichte bestätigt.

Auch Raucher-Vereine haben gute Chancen, im Kampf gegen das Rauchverbot zu bestehen. Das "Parallelwelt"-Team hat früh prüfen lassen, ob die Idee wasserdicht war. "Wir haben uns schon im Sommer letzten Jahres mit dem Thema auseinandergesetzt", sagt Catrin Tomaske, Bar-Chefin der Kneipe und Vorsitzende des "Vereins zur Erhaltung der Rauchkultur in Hamburg und zur Förderung gegenseitiger Toleranz". Schnell war klar, dass die Ein-Raum-Kneipe "Parallelwelt" nicht zu einem Raucher- und Nichtraucherbereich umgebaut werden konnte.

Wittler wollte aufgeben, dann hat ihr Team zusammen mit Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar die Lösung ausgeknobelt, dass der Gewerbebetrieb eingestellt und ein Verein gegründet wird. Heute tritt Wittler als Betreiberin des Vereinsheims auf. Wer in der "Parallelwelt" ein Bier trinken will, muss Mitglied sein und elf Euro Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag zahlen.

Es dauerte nicht lange, bis andere Wirte sich bei Tine Wittler meldeten und Tipps für die Umgehung des Verbots haben wollten. Inzwischen gibt es sogar im Internet Anleitungen zur Gründung von Qualm-Clubs. Der Gesetzgeber toleriert die Vereinslösung allerdings nur in Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Bayern. In Berlin und in Baden-Württemberg beispielsweise ist dieser Weg ausdrücklich untersagt.

Trotzdem weiß auch das "Parallelwelt"-Team die Vorschriften ein wenig zu strecken. Gelegentlich haben sogar Nicht-Mitglieder Zugang zum Verein - wenn Club-Raucher zu einer Privatparty in den Vereinsräumen einladen. Dann stehen Mitglieder und Nichtmitglieder, Raucher und Nichtraucher in der pinkfarbenen Pinte und feiern ausgelassen. Auch zu regulären Öffnungszeiten herrscht große Toleranz: Mindestens ein Drittel der Vereinsmitglieder, schätzt Bar-Chefin Tomaske, seien Nichtraucher.

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