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03.10.2008 

Bekannte Fälle aus der jüngeren Restitutionspraxis werden herausgegriffen. Zu ihnen gehören die bei Christie’s versteigerten Gemälde der Amsterdamer Galerie Goudstikker und die Gemälde aus der Sammlung Louis von Rothschild, die bis 1999 im Kunsthistorischen Museum in Wien festgehalten wurden. Zu Klimt-Gemälden der Wiener Sammlung Bloch-Bauer und zu der bis heute umstrittenen Rückgabe des Berliner Kirchner-Gemäldes – sie landeten in Ronald Lauders Neuer Galerie – gibt es dagegen keine aktuellen Darstellungen.

Zum Kirchner-Fall äußert sich der Katalog nur vage als Kollision der Sorge um den Verlust deutschen Kulturguts mit moralischen Rückgabepflichten. Gerade dieser Fall hat aber auch die aktuelle wirtschaftliche Dimension prominenter Restitutionsfälle aufgedeckt. Die zaghafte Restitutionsforschung der Museen wurde schon lange deklassiert von privaten Kunstfahndern und einem Heer internationaler Anwälte, die sich präsumtiven Erben mit Blick auf Millionenerlöse professionell andienen. Auch marktstrategisch erfahrene Sammler wie der New Yorker Ronald Lauder, der als Vorsitzender der Commission for art Recovery des Jüdischen Weltkongresses Rückgabeverfahren nicht gerade uneigennützig förderte, sind in diesem Millionenspiel fest verankert.

Die Goudstikker-Auktion hatte mit 200 zum Teil mediokren Bildern gezeigt, dass nicht immer Millionenstücke im Vordergrund stehen. In der Ausstellung hängt eine Abendlandschaft von Abraham Calraet, die 1999 für bescheidene 17 250 Pfund brutto versteigert wurde. Dieses Bild aus der Sammlung Louis Rothschild galt bis in die achtziger Jahre als Werk des kapitalen Dordrechter Meisters Aelbert Cuyp. Wie man sieht, sind Abwertungen der Kunstgeschichte und des Marktes auch bei Restitutionsfragen allzeit präsent.

Die Ausstellung bietet eine Fülle von Diskussionsmaterial. Mit Kritik und Wertung hält sie sich wohlweislich zurück. Weder mit Diplomatie noch mit Rechtsstreitigkeiten sind die Probleme bis heute ganz zu lösen. Die sogenannte Handreichung, die seit 2001 die „Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts“ regelt und seit Februar 2007 auf Verstärkung der Provenienzrecherche abzielt, ist rechtlich nicht verbindlich, setzt aber moralischen Goodwill voraus. Doch es ist mehr gefragt.

Nachgewiesene Legitimität der Ansprüche, sichere Rechtsgrundlagen und eisernes Research sind Voraussetzungen für eine Lösung, die keine Präzedenzwirkung haben kann, denn jeder Fall ist ein Einzelfall und kann nur als solcher bewertet werden. Die Frage der Moral schwingt bis in die feinste Verästelung der Recherche mit. Das aber darf nicht dazu führen, dass wie im Berliner Kirchner-Fall schon das Moralgebot allein genaue Faktenprüfung ersetzt.

Bis 25.1.2009 im Jüdischen Museum Berlin
Vom 22.4. - 2.8.2009 im Jüdischen Museum Frankfurt am Main
Katalog im Wallstein Verlag 24, 90 Euro
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