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13.03.2006 
DWD und Kachelmann

Gewitterwolken im Anmarsch

Im Streit um Unwetterwarnungen hat das Kölner Landgericht dem DWD die Behauptung untersagt, meteomedia warne mehr als nötig, um in den Medien die Quote zu steigern. Meteomedia ist die private Konkurrenz von Jörg Kachelmann.

Jörg Kachelmann ist Geschäftsführer der Meteomedia AG. Lupe

Jörg Kachelmann ist Geschäftsführer der Meteomedia AG.

HB KÖLN/ OFFENBACH. Eine entsprechende einstweilige Verfügung (AZ 28O120/06) sei am Freitag erlassen worden, bestätigte am Montag ein Gerichtssprecher. Kachelmann reagierte auf die Kritik jetzt mit dem Vorwurf, der DWD wolle „eine Art Privat-DDR“ errichten, in der die Behörde immer Recht habe. Er sei zuversichtlich, dass die Regierung „diese seltsame Behörde“ genauer unter die Lupe nehmen werde. DWD-Vorstand Hans-Gerd Nitz bekräftigte am Montag in Offenbach den alleinigen gesetzlichen Auftrag seines Hauses, amtliche Warnungen vor Wettergefahren herauszugeben. Bei einem Extremwetter-Kongress vor einem Monat hatte der DWD ein Monopol für Unwetterwarnungen gefordert, da „ein verwirrendes Chaos sich widersprechender Warnungen“ Menschenleben gefährden könne. 90 Prozent der privaten Wetterfirmen verbreiteten die amtlichen Warnungen des nationalen Wetterdienstes, einige wenige gingen aber noch immer ihre eigenen Wege, hatte der DWD kritisiert.

Kachelmann als Gründer und Geschäftsführer der meteomedia GmbH (Bochum) wies den Vorwurf zurück, Wettergefahren unnötig zu dramatisieren. Er hielt dem DWD frühere Fehlleistungen wie beim Orkan „Lothar“ oder der Elbeflut vor. Die Behörde wirke wie „außer Rand und Band“, meinte der Betreiber der „Unwetterzentrale“.

DWD-Vorstandsmitglied Nitz betonte hingegen: „Unser Appell an die privaten Wetterfirmen, bei Unwetterwarnungen mit einer Zunge zu sprechen, das ist uns nicht untersagt worden.“ Überhaupt sei Kachelmann mit der Mehrzahl seiner Anträge gegen den DWD vor Gericht gescheitert. Er versuche immer wieder klar zu machen, dass es einen Markt für Unwetterwarnungen gebe. „Den gibt es natürlich nicht. Im Gesetz über den Deutschen Wetterdienst steht drin, dass wir die amtlichen Warnungen zu verbreiten haben.“ Der DWD habe dabei an die Privaten appelliert, diese Unwetterwarnungen zu übernehmen, was viele ja auch machten.

Die einstweilige Verfügung richtet sich dem Gericht zufolge formal gegen die Bundesregierung als Rechtsträgerin des Deutschen Wetterdienstes. Das Verbot sei unter Androhung eines Bußgelds von 250 000 Euro ausgesprochen worden. Der DWD prüft laut Nitz, ob er Rechtsmittel einlegt.

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