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02.02.2007 
Bestechlichkeitsvorwürfe fallen gelassen

GEZ-Chef entlastet

HB KÖLN. Die Bestechlichkeitsvorwürfe gegen den Geschäftsführer der Gebühreneinzugszentrale GEZ, Hans Buchholz, sind nach Angaben von dessen Anwalt vom Tisch. Der Verkäufer einer Wuppertaler Computerfirma habe die Vorwürfe gegen Buchholz in einem Schreiben an die Wuppertaler Staatsanwaltschaft fallen gelassen. Das teilte der Anwalt von Buchholz, Prof. Norbert Gatzweiler, am Freitagabend in Köln mit. Das Schreiben des Anwalts des Verkäufers liege ihm vor, sagte Gatzweiler.

Der Verkäufer hatte Buchholz beschuldigt, er habe sich von der Computerfirma Besuche in einer Kölner Bar finanzieren lassen. Das sei nicht der Fall gewesen, habe der Verkäufer über seinen Verteidiger mitgeteilt. Außerdem sei es bei einem Geschäftsessen zu keinerlei persönlichen oder geschäftlichen Kontakten gekommen. Gatzweiler hatte den Verkäufer wegen Verleumdung angezeigt.

Der Verkäufer hatte auch andere Mitarbeiter der GEZ und weiterer Firmen wie der Versicherung AMB Generali beschuldigt. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hatte deshalb Ermittlungen aufgenommen und die GEZ in Köln durchsuchen lassen.

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