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08.07.2008 
Hartes Urteil

Hohe Haftstrafen für U-Bahn-Schläger

Harte Strafen für die beiden Münchner U-Bahn-Schläger: Das Landgericht München verurteilte sie wegen versuchten Mordes zu hohen Haftstrafen. Die beiden hatten kurz vor Weihnachten an einer U-Bahn-Station einen heute 76-Jährigen von hinten niedergeschlagen und mit Schlägen und Tritten lebensgefährlich verletzt.

Hohe Haftstrafen für die beiden Angeklagten Serkan A. (l.) und Spyridon L. (r.) Foto: dpaLupe

Hohe Haftstrafen für die beiden Angeklagten Serkan A. (l.) und Spyridon L. (r.) Foto: dpa

HB MÜNCHEN. Die Münchner U-Bahn-Schläger sind ein halbes Jahr nach dem brutalen Überfall auf einen pensionierten Schulleiter zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Der zur Tatzeit 20 Jahre alte Türke Serkan A. bekam am Dienstag vor der Jugendkammer des Landgerichts München I zwölf Jahre Haft, der damals 17-jährige Grieche Spyridon L. erhielt achteinhalb Jahre Jugendstrafe. Der Vorsitzende Richter Reinhold Baier sprach von einer „völlig sinnlosen Tat auf sittlich niedrigster Stufe“.

Die beiden hatten kurz vor Weihnachten an einer U-Bahn-Station den zum Prozessauftakt 76-jährigen Bruno Hubertus N. von hinten niedergeschlagen und mit Schlägen und Tritten lebensgefährlich verletzt, weil er sie auf das Rauchverbot in der U-Bahn hingewiesen hatte. Der Pensionär erlitt einen dreifachen Schädelbruch und eine Gehirnblutung. Eine Überwachungskamera zeichnete die Tat auf, die bundesweit Empörung und eine Debatte um eine Verschärfung des Jugendstrafrechts auslöste.

Beide hätten den Überfall „wie verabredet gezielt und kaltblütig ausgeführt“, sagte Richter Baier. Die Initiative sei von dem mittlerweile 21-jährigen Türken Serkan A. ausgegangen. Er habe besonders kaltblütig gehandelt, indem er dem wehrlosen Opfer noch den Rucksack abnahm. Der Verteidiger hatte auch für Serkan A. eine Verurteilung nach dem milderen Jugendstrafrecht gefordert. Der Richter lehnte das ab, weil die Kammer in dem Täter eine „weitgehend gefestigte dissoziale Persönlichkeit“ mit wenig Entwicklungsmöglichkeiten sah. Baier hielt den beiden aber zugute, dass sie die Tat gestanden und das Opfer um Entschuldigung gebeten hatten. Der 76-Jährige hatte die Entschuldigung nicht angenommen.

Der Richter stufte die jungen Männer als voll schuldfähig ein. Beide Täter waren angetrunken. Nach Ansicht des Richters führte der Alkohol aber nicht zu verminderter Steuerungsfähigkeit. Auch die Aufzeichnungen der Überwachungskamera, die jeden Schritt und jeden Schlag dokumentierte, zeigten in den Bewegungen der Täter keine Ausfallerscheinungen. Die Gutachter hatten den jungen Männern hohe Aggressivität und Ich-Bezogenheit bescheinigt.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend dem Staatsanwalt. Der Ankläger hatte für Serkan A. zwölf Jahre gefordert, für den jüngeren Spyridon L. neun statt achteinhalb Jahre Jugendstrafe. Die Verteidiger, die nach dem Urteil Revision ankündigten, hatten den Überfall lediglich als gefährliche Körperverletzung gewertet und wesentlich niedrigere Strafen gefordert.

Kurz vor der Urteilsverkündung beantragten die Verteidiger von Serkan A., erneut in die Beweisaufnahme einzutreten und Zeugen zu laden. Das Opfer des Überfalls könnte die Täter durch eine rassistische Äußerung provoziert haben, erklärte Rechtsanwalt Michael Gallus. Serkan hatte ausgesagt, nach der Beschimpfung des 76-Jährigen als „deutsches Schwein“ habe der Mann beim Aussteigen aus der U-Bahn gesagt: „Ihr seid das Volk, das hier Probleme macht.“

Ein ehemaliger Schüler könne möglicherweise bestätigen, dass der pensionierte Lehrer auch in der Schule eine rassistische Äußerung gemacht habe, sagte Verteidiger Gallus. Staatsanwalt Laurent Lafleur warf dem Anwalt eine absolute Unverfrorenheit und „besonders niederträchtige Art der Verteidigung“ vor. Das Gericht lehnte den Antrag ab.

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