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02.10.2008 
Wegen Untreue und Bestechlichkeit

Jürgen Emig zu Haftstrafe verurteilt

Der ehemalige HR-Sportchef Jürgen Emig ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Frankfurter Landgericht sah es als erwiesen an, dass Emig von 2001 bis 2004 über 300 000 Euro an Sponsorengeldern in die eigene Tasche steckte.

Wegen Untreue verurteilt: der ehemalige HR-Sportchef Jürgen Emig. Foto: apLupe

Wegen Untreue verurteilt: der ehemalige HR-Sportchef Jürgen Emig. Foto: ap

HB FRANKFURT. Der frühere HR-Sportmoderator Jürgen Emig ist wegen Untreue, Bestechlichkeit und Beihilfe zur Bestechung zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Das Frankfurter Landgericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass Emig von 2001 bis 2004 als Sportchef des Hessischen Rundfunks (HR) über 300 000 Euro an Sponsorengeldern in die eigene Tasche steckte.

Emig sei dreist und mit einem gewissen Maß an krimineller Energie vorgegangen, erläuterte Richter Christopher Erhard. Strafmildernd habe sich ausgewirkt, dass Emig zum Teil gestanden habe und durch den Verlust seines Berufs vor dem finanziellen und sozialen Ruin stehe. Außerdem hätte der HR die Machenschaften seines Sportchefs besser kontrollieren müssen.

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die dreieinhalb Jahre Haft beantragt hatte. "Wir sind im Großen und Ganzen zufrieden, werden uns aber Gedanken machen, ob wir Rechtsmittel einlegen", kommentierte Staatsanwalt Michael Loer das Urteil gegen Emig. Der 63-jährige vor allem als Radrenn-Experte bekannte Sportmoderator verfolgte die zweistündige Urteilsbegründung fast regungslos und lehnte eine Stellungnahme danach ab.

Den Mitangeklagten Harald Frahm, Geschäftsführer der Strohfirma, verurteilte das Gericht zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung. Wegen des langwierigen Verfahrens gelten fünf Monate von Emigs und vier Monate von Frahms Haftstrafe bereits als verbüßt.

Emig habe über die Firma SMP, an der seine Frau beteiligt war, Sponsorengelder eingeworben, diese aber nicht vollständig an den HR weitergereicht, sondern für sich abgezweigt, sagte der Richter bei seiner Urteilsbegründung. Außerdem habe er dafür gesorgt, dass bestimmte Sponsoren bei den TV-Übertragungen besonders gut ins Bild gesetzt wurden.

"Der HR hätte Dr. Emig besser kontrollieren können und auch müssen", betonte Richter Erhard. Misstrauen habe es durchaus gegeben, dem sei aber nicht konsequent nachgegangen. Der öffentlich-rechtliche Sender sei allerdings Opfer und nicht Täter. Der HR fordert von Emig in einem anderen Prozess Schadenersatz in Millionenhöhe.

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