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16.11.2005 
Plädoyer der Staatsanwaltschaft

Lebenslang für Moshammer-Mörder gefordert

Im Prozess um den Tod des Modeschöpfers Rudolph Moshammer hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den mutmaßlichen Täter Herisch A. wegen Mordes gefordert. Die Anklage will außerdem eine besondere Schwere der Schuld feststellen lassen, was eine vorzeitige Haftentlassung verhindern würde.

Herisch A. vor Gericht. Foto: dpaLupe

Herisch A. vor Gericht. Foto: dpa

HB MÜNCHEN. „Es handelte sich um keine Affekthandlung. Der Angeklagte hat Rudolph Moshammer ermordet“, sagte Staatsanwalt Martin Kronester am Mittwoch vor dem Münchner Schwurgericht. Der Angeklagte habe Moshammer im Januar in dessen Haus heimtückisch, aus Habgier und zur Ermöglichung einer Straftat getötet. Dadurch seien drei Mordmerkmale erfüllt, sagte Kronester.

In dem Prozess hatte der im Irak geborene Kurde Herisch A. gestanden, den exzentrischen Moshammer, der immer mit seiner Yorkshire-Hündin Daisy aufgetreten war, mit einem Kabel erdrosselt zu haben. Der am Mittwoch 26 Jahre alt gewordene Angeklagte hatte aber angegeben, dass die Tat nicht vorsätzlich, sondern während eines Streits geschah.

Dagegen sagte Staatsanwalt Kronester, Herisch A. habe Moshammer bestehlen wollen und seine Wohnung durchsucht, als sein Opfer im Badezimmer war. Als dieser wieder herausgekommen sei, habe er den wehrlosen Moshammer von hinten mit einem Kabel erdrosselt und aus seiner Jacke mehrere hundert Euro Bargeld mitgenommen. „Es gab keinen Kampf“, sagte er. Dies hätten verschiedene Gutachten bewiesen. Weder Moshammer noch der Angeklagte hätten Kampfspuren aufgewiesen, und auch im Haus Moshammers im Münchner Nobelvorort Grünwald habe es solche Spuren nicht gegeben. Kronester lastete dem Angeklagten auch an, dass er kein vollständiges Geständnis abgelegt und sogar Moshammer eine Teilschuld gegeben habe.

Die Verteidigung von Herisch A. plädierte auf eine Haftstrafe wegen Totschlags "im unteren zweistelligen Bereich". Ihr Mandant habe keinen Mord begangen, führten die Anwälte aus.

Moshammer hatte den gebürtigen Iraker im Januar in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofes in seinem Rolls Royce mitgenommen, als er sich wie offenbar häufiger auf der Suche nach einem männlichen Sex-Partner befand. Da Herisch A. bestimmte Wünsche Moshammers ablehnte, kam es zum Streit. Zwei Tage nach der Tat wurde Herisch A. festgenommen. Über eine DNA-Probe waren die Ermittler auf seine Spur gekommen.

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