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21.11.2005 
Landgericht München

Lebenslange Haft für Moshammer-Mörder

Wegen Mordes an dem Münchner Modemacher Rudolph Moshammer ist der Iraker Herisch A. am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Kammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert.

Der Moshammer-Mörder vor Gericht. Foto: dpaLupe

Der Moshammer-Mörder vor Gericht. Foto: dpa

HB MÜNCHEN. Nach Überzeugung des Gerichts hat der 26 Jahre alte Angeklagte den homosexuellen Moshammer nach Sex-Spielen in der Nacht zum 14. Januar dieses Jahres erdrosselt. Herisch A. hatte zugegeben, den Modemacher erdrosselt zu haben.

Die Kammer bejahte auch eine besondere Schwere der Schuld. Damit kann Herisch A. auch bei guter Führung nicht bereits nach 15 Jahren Haft vorzeitig entlassen werden. Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die beiden Anwälte des Angeklagten hatten für eine Haftstrafe im „unteren zweistelligen Bereich“ plädiert.

Moshammer hatte den jungen Mann am Abend des 13. Januar am Münchner Hauptbahnhof aus seinem Rolls-Royce heraus angesprochen und ihn in sein Haus im Villenvorort Grünwald mitgenommen. Dort kam es zum tödlichen Streit um die Bezahlung der Sex-Dienste des Irakers.

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