2 Bewertungen **
25.11.2008 
Neues Gutachten

Marco kann auf Freispruch hoffen

Im Fall des in der Türkei wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen angeklagten Marco zeichnet sich ein Freispruch ab. Ein vom Gericht angefordertes Gutachten scheint die Vorwürfe gegen den 18-Jährigen zu entkräften.

dpa UELZEN/ANTALYA. Fast anderthalb Jahre nach Beginn des Missbrauchsprozesses gegen Marco in der Türkei ist ein Freispruch in greifbare Nähe gerückt. Ein vom Gericht in Antalya angefordertes Gutachten belege den Vorwurf der Vergewaltigung nicht, teilten die Anwälte des 18-Jährigen am Dienstag in Hannover mit.

Marco war am 12. April 2007 in seinem Urlaubshotel in Antalya festgenommen worden. Ihm wurde vorgeworfen, im Osterurlaub 2007 in der Türkei die damals 13-jährige Engländerin Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Marco hat das stets bestritten und sprach von einvernehmlichen Zärtlichkeiten nach einem Kennenlernen in der Disco.

Anfangs vertagten die Richter in der Türkei die Sitzungen noch im Monatsrhythmus, dann ließen sie sich immer länger Zeit, um in dem Prozess neue, stets ergebnislose Termine anzuberaumen. Beobachter konnten den Eindruck gewinnen, die türkische Justiz wolle jenen deutschen Politikern eine Lektion erteilen, die öffentlich auf eine Beschleunigung des Verfahrens gedrängt hatten.

An diesem Mittwoch wird die Verhandlung gegen den jungen Mann aus dem niedersächsischen Uelzen fortgesetzt, und nun liegt endlich ein vom Gericht schon im September 2007 angefordertes Gutachten des Rechtsmedizinischen Instituts des Justizministeriums in Istanbul vor. Darin stehe, dass der bisherige Ermittlungsstand den Vorwurf der Vergewaltigung nicht stütze, erklärten Marcos deutsche Anwälte Michael Nagel und Matthias Waldraff. Beide werden nicht vor Gericht auftreten, Marco wird ebenfalls in Deutschland bleiben.

Wenn die Richter das Gutachten genau so lesen, ist für Marco ein Freispruch in greifbare Nähe gerückt. Am Mittwoch rechnen die Anwälte zwar noch nicht mit einem Urteil. Marcos türkische Verteidiger sind aber darauf vorbereitet, auf Freispruch zu plädieren - auch, weil das Gutachten den Anwälten zufolge keine Feststellungen zu möglichen seelischen Folgen für das mutmaßliche Opfer zulasse. „Ich bin froh, dass es von der höchsten rechtsmedizinischen Instanz der Türkei so festgestellt worden ist“, sagte Anwalt Nagel. Eine Überraschung sei das Gutachten aber nicht. „Das ergab sich für mich schon aus den Akten.“

Artikel bewerten:
  • 1 Stern
  • 2 Sterne
  • 3 Sterne
  • 4 Sterne
  • 5 Sterne

Beiträge zum Thema

Anzeige

Weitere Beiträge aus dem Ressort

Anzeige

weiterHandelsblatt Specials

zurück
  • Chronik 2008: Das Jahr der Turbulenze...

    Chronik 2008: Das Jahr der Turbulenzen

    Bankenpleiten, Börsentalfahrt, Rezession: Kaum ein Jahr hat die Welt der Wirtschaft so durcheinander gewirbelt wie 2008. Im kommenden Jahr müssen sich Manager und Politiker neu beweisen. Handelsblatt.com blickt in den Tagen bis zum Jahreswechsel zurück auf eine Zeit vo...Special 

  • Türkei – ein Land zwischen Aufbruch u...

    Türkei – ein Land zwischen Aufbruch und Rückschritt

    Die Türkei sprüht vor Dynamik. Neben Istanbul bilden sich auch in Anatolien neue Wirtschaftszentren. Im Land entsteht ein Mittelstand. Das bietet auch Chancen für deutsche Unternehmer und Investoren. Zugleich gestaltet sich der Weg nach Europa schwierig: Die Türkei ste...Special 

  • Agenda IT-Fitness

    Agenda IT-Fitness

    Ob Waldarbeiter, Bäcker oder Arzt – ohne IT läuft im Beruf kaum noch etwas. Doch die Informationstechnologie wandelt sich permanent, und Unternehmen wie Arbeitnehmer müssen sich auf diesen Wandel einstellen. Wie das gehen kann, zeigt die Agenda „IT-Fitness“.Special 

vor

 

 

Bildergalerien

zurück
  • Rechte und Pflichten bei Eis und Schn...

    Rechte und Pflichten bei Eis und Schnee

    Starke Schneefälle, Glatteis und Dauerfrost haben in den vergangenen Tagen vielen den Weg zur Arbeit erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht.Handelsblatt.com erklärt, was Sie beachten sollten.Bildergalerie 

  • Neue Regeln für die Einreise in die U...

    Neue Regeln für die Einreise in die USA

    Ab dem 12. Januar müssen USA-Reisende ohne Visum vorab online einen Antrag beim US-Heimatschutzministerium stellen. Nur mit Genehmigung, die per E-Mail erteilt wird, darf der Geschäftsreisende oder Tourist dann ins Flugzeug steigen. Die letzte Entscheidung trifft aber ...Bildergalerie 

  • Schneechaos legt Deutschland lahm

    Schneechaos legt Deutschland lahm

    Bis zu 20 Zentimeter Schnee und Glatteis haben am Montag weite Teile Deutschlands lahmgelegt. Autobahnen mussten gesperrt werden, Busse und Bahnen wurden durch die Schneemassen behindert. Auf dem Düsseldorfer Flughafen ging nichts mehr. Bilder vom Chaos.Bildergalerie 

vor