Nach der Entführung deutscher Urlauber haben die somalischen Piraten jetzt Lösegeld gefordert. Ein CDU-Politiker plädierte inzwischen für eine Grundgesetzänderung. Er verwies darauf, dass ein deutsches Kriegsschiff direkt vor der somalischen Küste kreuzt aber nicht eingreifen darf.
Die deutsche Fregatte "Emden" darf nicht eingreifen, obwohl sie sich direkt vor der somalischen Küste befindet. Foto: dpa
HB MOGADISCHU/BERLIN. Somalische Piraten haben das Segelboot eines deutschen Paares gekapert und die beiden Urlauber in das Bergland der halbautonomen Region Puntland verschleppt.
"Die Ausländer sind in unsere Gewässer eingedrungen", sagte ein Sprecher der Piraten am Dienstagabend. Die Gruppe wolle "Steuern und Lösegeld" für die Freilassung des aus Süddeutschland stammenden Paares, das mit seinem Segelboot von Ägypten unterwegs nach Thailand war.
Zu diesen Aussagen erklärte das Auswärtige Amt in Berlin am Abend erneut: "Wir gehen Hinweisen auf eine mögliche Entführung nach und bemühen uns um Aufklärung."
In ersten Berichten von somalischen Behörden war von der Entführung einer deutsch-französischen Familie sowie des französischen Kapitäns der Jacht die Rede gewesen.
Zur Höhe des geforderten Lösegeldes machten die Piraten zunächst keine Angaben. Den entführten Deutschen gehe es gut, sie sorgten sich jedoch um ihre Freilassung, hieß es. Die Piraten haben nach eigenen Angaben mit der Familie des Mannes telefonisch Kontakt aufgenommen.
Jama Dabeed, der Verwaltungschef von Las Korey in der halbautonomen somalischen Region Puntland, sagte, Truppen der Region hätten die Jacht an der Küste gefunden. Ein Dorfältester berichtete dem britischen Rundfunksender BBC, er habe die Entführten in der Gewalt der Piraten besucht und Verhandlungen über ihre Freilassung aufgenommen.
Bei den Kidnappern soll es sich um Piraten und Fischer handeln, die die Jacht gemeinsam überfielen, als sie vor der Küste vor Anker lag. Während somalische Piraten sonst mit Schnellbooten und automatischen Waffen Jagd auf Tankschiffe und große Frachter machen, hatten diesmal den Berichten zufolge Fischer das Boot mit den Touristen entdeckt und sich mit den Piraten verbündet.
Die Piraten sahen in den europäischen Urlaubern vermutlich vor allem eine leichte und einträgliche Beute und erwarteten keinen Widerstand. Dafür spricht auch, dass die Entführer die Jacht in der Nähe von Las Korey am Ufer zurückließen und sich mit ihren Opfern in das unzugängliche Bergland der Region Somaliland zurückzogen.
Die somalische Küste ist wegen der zahlreichen Piratenüberfälle berüchtigt. Viele Frachtschiffe sind deshalb vor Somalia nur noch im Konvoi oder mit bewaffneter Eskorte unterwegs. Ende Mai war bereits ein deutsches Frachtschiff gekapert worden. Die "Lehmann Timber" mit 15 Besatzungsmitgliedern ist noch immer in der Hand von Piraten.
Anfang April war der französische Luxus-Dreimaster "Le Ponant" entführt worden. Die Geiseln, unter ihnen 22 Franzosen und sechs Philippiner, waren nach einer Woche gegen Lösegeld freigekommen.
Die Behörden der Region Puntland haben in der Vergangenheit Lösegeldzahlungen an Piraten scharf kritisiert. Sie befürchten, dass so nur zusätzliche Anreize für die Seeräuberei geschaffen werden und die Piraten mit den hohen Lösegeldern technisch "aufrüsten" und dann noch schwerer zu bekämpfen sind.
Im Puntland wurde im April die Todesstrafe als Höchststrafe für Piraten eingeführt. Im ersten Prozess seit der Gesetzesänderung wurden die Seeräuber jedoch zu hohen Haftstrafen verurteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Thomas Kossendey, hat angesichts der Entführung eine Änderung des Grundgesetzes gefordert. Der CDU-Politiker verwies am Mittwoch im ARD -"Morgenmagazin" darauf, dass die deutsche Fregatte "Emden", die vor der Küste von Somalia kreuzt, aufgrund der Rechtslage nach einem Überfall ein Piratenschiff nicht verfolgen dürfe.
Die Bekämpfung von Piraterie sei bislang der Bundespolizei vorbehalten, was unsinnig sei, kritisierte der Staatssekretär. Erforderlich sei "eine saubere verfassungsrechtliche Grundlage", so dass die Marine bei Überfällen in internationalen Gewässern gegen Piraten vorgehen dürfe. "Das Ärgerliche ist, dass die, die Mittel hätten und vor Ort sind, aus verfassungsrechtlichen Gründen daran gehindert sind."


