Seit Monaten gehen die Ermittler der Ursache des Transrapid-Unglücks im Emsland nach. Menschliches Versagen war bislang als wahrscheinlich angenommen worden. Doch nun gibt es neue Hinweise – und schwere Verdächtigungen gegen die Betreibergesellschaft.
HB OSNABRÜCK. Eine elektronische Sperre der Strecke war zwar vorhanden, aber nicht aktiviert. Die Ermittler der Staatsanwaltschaft Osnabrück überprüfen, ob Mitarbeiter im Leitstand die Sperrung per Computer vergessen haben oder andere Gründe dafür vorliegen. Das sagte der Sprecher der Behörde, Alexander Retemeyer, am Samstag und bestätigte einen Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“. Die Sperrung von Streckenabschnitten soll die Fahrt des Zuges und damit einen Aufprall auf andere Fahrzeuge verhindern.
„Es gibt eine Blocksicherung, die nicht angewesen ist“, sagte Retemeyer. Laut Betriebsvorschrift für die Transrapid-Versuchsanlage müsse die Sperre aber eingeschaltet werden, wenn ein Sonderfahrzeug wie der Werkstattwagen auf der Strecke sei, berichtete der „Spiegel“. Die Staatsanwaltschaft prüft auch, ob es möglicherweise eine Anweisung der Betreibergesellschaft IABG gegeben hat, die Sperre nicht einzuschalten oder ob sie eventuell defekt war.
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Der Magnetschwebezug war im September 2006 auf der Versuchsanlage in Lathen (Niedersachsen) auf einen stehenden Werkstattwagen geprallt. Dabei starben 23 Menschen. Die Bergung von Verletzten und Toten gestaltete sich schwierig, da die Bahn auf Stelzen fährt.
Als Ursachen für das Unglück werden auch die unterschiedlichen Funksysteme auf der Transrapid-Teststrecke in Betracht gezogen. Mitarbeiter auf dem Werkstattwagen konnten den Funkverkehr zwischen dem Leitstand und dem Transrapid nicht verfolgen. Außerdem wurde bekannt, dass noch eine dritte Person im Leitstand war, die die beiden anderen Beschäftigten möglicherweise abgelenkt haben könnte. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt nach wie vor gegen zwei Mitarbeiter im Leitstand und geht von menschlichem Versagen aus.
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Innerhalb des Untersuchungsausschusses im niedersächsischen Landtag zum Transrapid-Unglück gibt es Bedenken, ob der Betreiber der Teststrecke die Betriebsvorschriften eingehalten hat. Mitglieder des Ausschusses werden an diesem Mittwoch zu der Versuchsanlage reisen und sich den Leitstand und die Unglücksstelle ansehen. Außerdem wird in nicht-öffentlicher Sitzung der ermittelnde Staatsanwalt als Zeuge befragt.
Der Ombudsmann für die Opfer des Transrapid-Unglücks, der frühere Gerichtspräsident Hartwin Kramer, geht davon aus, dass er seine Arbeit mindestens noch bis Ende 2007 fortsetzen wird. Er sagte am Sonntag, es sei denkbar, dass er auch darüber hinaus Ansprechpartner bleibe etwa bei Fällen einer längeren psychosozialen Betreuung und bei Versicherungsfragen. Kramer rechnet damit, dass erneut Geld aus dem Spendenfonds an Hinterbliebene und Verletzte gezahlt wird. „Ich denke, das wir im Frühjahr nochmal einen Pauschalbetrag auszahlen.“ Die Höhe stehe aber noch nicht fest.
Der Spendenfonds ist 350 000 Euro gefüllt. Bislang bekamen Opfer-Angehörige pro Todesfall 3 000 Euro, 1 500 Euro wurden an jeden Verletzten ausgezahlt. Zudem haben die überlebenden Ehegatten und Kinder von der Versicherung in der Regel maximal 5 000 Euro erhalten.

