Ein leidiges, oft strittiges Thema in Außenprüfungen sind Korrektheit und Vollständigkeit der Angaben nach §§ 14, 14a UStG in (Eingangs-)Rechnungen. Fehlende oder unzutreffende Rechnungsangaben, mithin rein formale Gründe, lassen den (in gutem Glauben durchgeführten) Vorsteuerabzug